Hauptversammlung der Norddeutsche Steingutfabrik AG am 23. August 2012 in Bremen
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2011,
des Lageberichts für die Norddeutsche Steingut AG und des Berichts des
Aufsichtsrats sowie Vorlage des gebilligten Konzernabschlusses nach IFRS zum 31. Dezember 2011 und des Lageberichts für den Konzern sowie des
ergänzenden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des im Geschäftsjahr 2011 erzielten Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung: Der vorgelegte Dividendenvorschlag stellt nicht nur die
Wiederaufnahme der Dividendenauskehrung nach vier dividendenlosen Jahren dar, sondern dokumentiert zugleich die gelungene Restrukturierung des Konzerns.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011
Zustimmung
Begründung: Mit der Aufnahme der Dividendenzahlung wird die im letzten Jahr
bereits konstatierte gelungene Restrukturierung unterstrichen. Der Vorstand hat
seine kommunizierten Umsatz- und Ergebnisprognosen eingehalten, der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit ist signifikant positiv.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Zustimmung
Begründung: Soweit für die SdK erkennbar, hat der Aufsichtsrat seine Kontroll- und Beratungspflichten pflichtgemäß erfüllt. Die Vorstandsvergütung bewegt sich in
einem moderaten Rahmen.
TOP 5
Wahl zum Aufsichtsrat
Zustimmung
Begründung: Gegen die Wiederwahl von Herrn Grimm bestehen keine Bedenken. Auch der Wahlvorschlag betreffend Herrn Voßkühler wird, persönliche Vorstellung auf der Hauptversammlung vorausgesetzt, von der SdK unterstützt.
TOP 6
Beschlussfassung über die Zustimmung zu dem Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrag zwischen der Norddeutsche Steingut AG und der NordCeram GmbH vom 3. Juli 2012
Zustimmung
Begründung: Mittels des BuG wird der Ergebnisgleichlauf zwischen Konzern und AG und somit die Dividendenfähigkeit befördert. Ferner ist der BuG aus steuerlichen und organisatorischen Gründen sinnvoll.
TOP 7
Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats mit entsprechender Satzungsänderung
Zustimmung
Begründung: Mittels des Beschlussvorschlags wird die bisher fixe und variable
(Bemessungsgrundlage Dividendenausschüttung) Aufsichtsratsvergütung auf eine ausschließlich fixe Vergütung umgestellt. Dieses entspricht den seit Jahren von der SdK erhobenen Forderungen. Die Verdoppelung der fixen Vergütung erfolgt von
einer niedrigen Basis aus, so dass die Vergütungshöhe mit Blick auf
Aufgabenumfang und Unternehmen mehr als angemessen bleibt.
TOP 8
Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2012
Ablehnung
Begründung: Die Gräwe & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft, Bremen, ist sicherlich geeignet Gesellschaft und
Konzern zu prüfen. Nichtsdestotrotz lehnt die SdK den Beschlussvorschlag aufgrund der aus SdK-Sicht zu hohen Honorare außerhalb der reinen Abschlussprüfung ab. Die SdK fordert zur Sicherstellung der Unabhängigkeit der Prüfung eine
weitestgehende Trennung von Prüfung und Beratung und sieht insbesondere die Steuerberatung durch den Abschlussprüfer kritisch.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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