Hauptversammlung der MATERNUS-Kliniken AG am 24.08.2012
Voraussichtliche Abstimmungsvorschläge der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Maternus-Kliniken Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzern-Abschlusses, jeweils zum 31. Dezember 2011, des Lageberichtes für die Maternus-Kliniken Aktiengesellschaft und des Konzern-Lageberichtes, sowie des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011 und der erläuternden Berichte zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 HGB und § 289 Absatz 5 HGB
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2011
Enthaltung
Begründung: Im Geschäftsjahr 2011 ist ein deutlich negatives Ergebnis erzielt worden, dass die vielversprechenden Sanierungserfolge der vorherigen Geschäftsjahre 2008 bis 2010 wieder umkehrt. Nicht nur die bekannten spezifischen Probleme der Reha-Klinik in Cham sind ursächlich für das unzureichende Ergebnis, sondern auch allgemeine rückläufige Belegungsquoten sowohl im Segment Reha wie auch im Segment Senioren- und Pflegeheime. Die vor 2 und 3 Jahren angekündigte Erhöhung der Zahl der Einrichtungen ist in weite Ferne gerückt, der Verlustvortrag dürfte kaum abzutragen sein. Der Vertrag mit dem Vorstandsvorsitzenden ist nicht verlängert worden. Insgesamt sprechen einige Gründe dafür, dass die Organe – Vorstand aber auch Aufsichtsrat –die Probleme nicht im Griff haben. Mit dem Vorstand bleibt allerdings zu hoffen, dass das Ergebnis des Geschäftsjahrs 2011 nur ein Zwischentief ist. Insofern und im Hinblick auf die Sanierungserfolge der vorherigen Jahre wäre eine Ablehnung der Entlastung wohl etwas zu weitgehend. Daher ausnahmsweise Enthaltung.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011
Enthaltung
Begründung: Hier gilt sinngemäß das Gleiche wie für den Vorstand bei TOP 2. Der Aufsichtsrat hat offensichtlich seinen Anteil zum Misserfolg der Gesellschaft beigetragen durch nicht ausreichende Zielsetzungen und laufende Überwachung der Geschäftsführung des Vorstands.
TOP 4
Beschlussfassung über die Wahlen zum Aufsichtsrat
Ablehnung
Begründung: 5 von 6 der bisherigen Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner sind wiederum zur Wahl vorgeschlagen worden, darüber hinaus ein Geschäftsführer der Mehrheitsaktionärin. Offensichtlich war der bisherige Aufsichtsrat aber nicht ausreichend qualifiziert, um die erforderlichen strategischen Weichenstellungen zu initiieren. Offensichtlich fehlt es an der erforderlichen fachlichen und finanziellen Expertise im Aufsichtsrat. Auch das Alter von mindestens 2 Aufsichtsratsmitgliedern – darunter der Vorsitzende des Aufsichtsrats - ist kritisch in Frage zu stellen. Es wäre sinnvoll, auch personell eine deutliche Alternative zur bisherigen Amtsführung einzuleiten.
TOP 5
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschluss¬prüfers und des Konzern-Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012
Zustimmung
Begründung: Gegen die Wiederwahl der bisherigen Abschlussprüferin FIDES Treuhand, Bremen, bestehen keine Bedenken. Die bisherigen Prüfungen sind offensichtlich vollständig und kompetent erfolgt.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsvorschlägen abgewichen werden.
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