Hauptversammlung der Westag & Getalit AG am 28.8.2012
Endgültiges Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2011 einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und 5 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung: Trotz des von T€ 10.660 auf T€ 8.208 gesunkenen Jahresüberschusses bleibt das Unternehmen hinsichtlich des Dividendenvorschlags bei der Höhe der Vorjahresdividende. Die Dividende auf die Stammaktien soll unverändert 0,94 € und die Dividende auf die Vorzugsaktien unverändert 1 € betragen. Damit schüttet die Gesellschaft 68% des Jahresüberschusses aus, was sehr gut ist. Die Dividendenrendite bei den Stammaktien lag zum Jahresende bei 5,5% (Vj. 5,2%), bei den Vorzugsaktien bei 5,6% (Vj. 5,4%). Daher Zustimmung zum Dividendenvorschlag.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011
Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat gute Arbeit geleistet. Der Umsatz konnte ausgeweitet werden insbesondere im Exportbereich. Allerdings führten die überproportional gestiegenen Spanplattenpreise und die sonstigen Rohstoffpreise zu einem Rückgang des Betriebsergebnisses von T€ 14.674 auf T€ 11.548 (- 21,3%). Die Gesellschaft ist aber unverändert bestrebt, die erhöhten Rohstoffpreise an die Abnehmer weiterzugeben. Die Umsatzrendite v. St. ist mit 5,2% (Vj. 7 %) immer noch gut. Die Ebit-Marge liegt noch bei befriedigenden 5% (Vj. 6.7%) Die Bilanzverhältnisse sind excellent. Es wurden wiederum 11,1 Mio. € (Vj. 9,4 Mio. €) in die weitere Rationalisierung und Modernisierung des Maschinenparks investiert. Die Abschreibungen lagen bei 9,3 Mio. € (Vj. 9,5 Mio. €) Dem Vorstand ist daher Entlastung zu erteilen.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
endgültiges Abstimmverhalten:
Ablehnung
Die erfolgsabhängigen Bezüge des Vorstands haben keine mehrjährige Bezugsbasis. Damit liegt ein Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen und den Corp. Gov. Kodex vor (§ 87 AktG, § 161 AktG).
Da der Aufsichtsratsvorsitzende Holzinger auch zukünftig nicht zu einer Änderung bereit ist, wurde gegen die Entlastung des Aufsichtsrats und gegen die Wiederwahl von Herrn Jeffries in den
Aufsichtsrat gestimmt. Zudem wurde Widerspruch zu Protokoll des Notars gegeben. Da auch der Wirtschaftsprüfer in seinem Bericht nicht auf die Verstöße hingewiesen hat und in der Diskussion keinen Gesetzverstoß einräumte, wurde auch gegen die Wiederwahl des Abschlussprüfers gestimmt.
geplantes Abstimmverhalten:
Zustimmung
Begründung: Es fanden 4 Aufsichtsratssitzungen statt. Der Aufsichtsrat beaufsichtigt und berät den Vorstand sehr intensiv. Das betrifft insbesondere den Aufsichtsratsvorsitzenden Pedro Holzinger, der auch die Familieninteressen des Großaktionärs vertritt.
TOP 5
Wahlen zum Aufsichtsrat
endgültiges Abstimmverhalten
Ablehnung
Begründung: siehe TOP 4
geplantes Abstimmverhalten
Zustimmung
Begründung: Zur erneuten Wahl in den Aufsichtsrat steht Herr Ronald Jeffries, London an. Nach den bisherigen Erfahrungen spricht nichts gegen die erneute Wahl des Herrn Jeffries.
TOP 6
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012
endgültiges Abstimmverhalten
Ablehnung
Begründung: siehe TOP 4
geplantes Abstimmverhalten
Zustimmung
Begründung: Der Geschäftsbericht ist aussagefähig und der Umfang ist entsprechend der Größenordnung der Gesellschaft angemessen. Der Wahl der Abschlussprüfer Peters & Partner GmbH, WP Michael Peters und WP Elke Reil kann daher zugestimmt werden.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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