Hauptversammlung der Pfandfinanz Holding AG am 27.8.2012
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Pfandfinanz Holding AG zum 31.12.2011 nebst Lagebericht sowie des Berichts des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2011
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011
Ablehnung
Begründung: Der frühere Alleinvorstand Thurow wurde im April 2011 „aus wichtigem Grund abberufen“, im Anschluss folgten ein Gerichtsverfahren und ein Vergleich. Angesichts der von ihm verantworteten desaströsen Geschäftsentwicklung kommt eine Entlastung nicht in Betracht. Auch hinsichtlich der beiden anderen in 2011 tätigen Vorstandsmitglieder sieht sich die SdK nicht zu einer Entlastung in der Lage. Herr Bichlmeier war bereits seit längerem im Vorstand verantwortlich, im Januar 2011 erfolgte eine Verlängerung seines Vorstandsvertrags. Zwar weist die Geschäftsentwicklung in 2011 nunmehr endlich einen gewissen Aufwärtstrend auf (ob dieser anhaltend ist, wird sich zeigen), es bleibt aber angesichts der Historie eine tiefe Skepsis hinsichtlich seiner Befähigung. Gleiches muss hinsichtlich Herrn Mader festgestellt werden, der als Vorstand der Car2Cash AG auch vor seiner Berufung in den Vorstand der Pfandfinanz Holding AG bereits in führender Position unter der alten Unternehmensführung tätig war.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011
Ablehnung
Begründung: Der Aufsichtsrat ist seiner Verantwortung, den Vorstand zu kontrollieren und strategische Weichenstellungen zu treffen, nicht gerecht geworden. Die Trennung vom Vorstand Herr Thurow hätte angesichts der Geschäftsentwicklung (Jahresfehlbetrag 2009: -422 TEUR bei einem Umsatz von 977 TEUR, Jahresfehlbetrag 2010:-289 TEUR bei einem Umsatz von 993 TEUR) bereits wesentlich früher erfolgen müssen. Auch die Vertragsverlängerung für Herrn Bichlmeier und die Berufung des Herrn Mader sind negativ zu sehen, zumindest ein personeller Neuanfang wäre geboten. Grundsätzlich muss aber die Tragfähigkeit des Geschäftsmodells insgesamt in Zweifel gezogen werden.
TOP 4
Wahlen zum Aufsichtsrat
Ablehnung
Begründung: Die zur Wiederwahl antretenden Aufsichtsratsmitglieder haben erhebliche Zweifel hinterlassen, ihre Aufgaben ordnungsgemäß im Aktionärsinteresse wahrnehmen zu können. Hinsichtlich der Kandidatin Frau Berger ließ sich im Vorfeld nicht klären, wie lange diese bereits Mitglied des Aufsichtsrats der Car2Cash AG ist. Soweit sie für die dortigen Geschäftsentwicklungen der vergangenen Jahre Mitverantwortung trägt, ist auch dieser Vorschlag nicht zustimmungsfähig.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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