Hauptversammlung der Plenum AG am 29.8.2012
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für die plenum Aktiengesellschaft und des Berichts des Aufsichtsrats für das am 31. Dezember 2011 beendete Geschäftsjahr
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2011
Zustimmung
Begründung: Der Vorstand scheint die Zeichen der Zeit erkannt und den erforderlichen Restrukturierungsprozess energisch eingeleitet zu haben. Bei einem Umsatz auf Vorjahresniveau gelang gegenüber dem desaströsen Vorjahr ein Ergebnisplus um 3,8 Mio. Euro, womit das Unternehmen beinahe endlich wieder in den Bereich schwarzer Zahlen geführt wurde.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des ehemaligen Vorstandsmitglieds Hartmut Skubch für das Geschäftsjahr 2010
Ablehnung
Begründung: Das Unternehmen erklärt zwar, dass die offenen Sachverhalte, die bei der letztjährigen HV zur Vertagung der Entlastung führten, geklärt werden konnten und schlägt die Entlastung vor. Dies ist, bezogen auf den Sachverhalt der zur Vertagung führte (Umstände des Ausscheidens einer Geschäftsführerin aus der Tochter in Dubai), nachvollziehbar. Die SdK sieht sich aber nicht im Stande einem ehemaligen Vorstandsvorsitzenden, der durch den nachfolgend zur Abstimmung stehenden Vergleich zu Ersatzzahlungen wegen strittiger Zahlungen verpflichtet wird, Entlastung für den fraglichen Zeitraum zu erteilen.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Zustimmung
Begründung: Die strategische Neuausrichtung des Unternehmens war dringend geboten und befindet sich auf einem guten Weg. Es gibt keine Anhaltspunkte, die gegen die Einschätzung sprechen, dass der Aufsichtsrat seine Aufgaben ordnungsgemäß erfüllt hat.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012
Zustimmung
Begründung: Es gibt keine Anhaltspunkte, die dagegen sprechen würden. Es konnte im Vorfeld nicht geklärt werden, wie lange die Gesellschaft die Prüfung schon vornimmt. Die SdKvertritt die Auffassung,dass generell zumindest alle 10 Jahre ein Wechsel stattfinden soll. Sollte das hier nicht der Fall sein, erfolgt Ablehnung.
TOP 6
Beschlussfassung über eine Änderung von § 2 der Satzung (Sitz der Gesellschaft)
Zustimmung
Begründung: Aufgrund des erfolgten Umzugs folgt die Satzungsänderung lediglich den faktischen Gegebenheiten.
TOP 7
Beschlussfassung über (1.) die Streichung von § 5 Absatz 4 der Satzung (bedingtes Kapital I), (2.) die Streichung von § 5 Absatz 4 a der Satzung (bedingtes Kapital II), (3.) die Änderung und Neunummerierung von § 5 Absatz 4 b der Satzung zur Reduzierung des derzeitigen bedingten Kapitals III, (4.) die Streichung von § 5 Absatz 4 c der Satzung (bedingtes Kapital IV), (5.) die Ermächtigung zur Gewährung von Bezugsrechten (Aktienoptionen) an Arbeitnehmer und Mitglieder der Geschäftsführung der plenum Aktiengesellschaft oder eines verbundenen Unternehmens (Aktienoptionsprogramm 2012), (6.) die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals II, (7.) die Änderung der Satzung durch Einfügung eines neuen § 5 Absatz 4 b und (8.) die Ermächtigung des Aufsichtsrats zur Änderung der Fassung der Satzung im Umfang der Durchführung des Aktienoptionsprogramms 2012
Ablehnung
Begründung: Die vorgesehenen Anpassungen der Satzung an die tatsächlichen Verhältnisse sind aus Sicht der SdK unproblematisch. Inakzeptabel ist jedoch der im Beschlussvorschlag gleichfalls enthaltene neue Aktienoptionsplan. Die SdK lehnt Aktienoptionspläne aufgrund der darin innewohnenden Gestaltungsmöglichkeiten sowie der mangelnden Eigenbeteiligung der Begünstigten ab und fordert stattdessen die Aktienhergabe mit Eigenengagement und Haltefrist.
TOP 8
Beschlussfassung über die Zustimmung zu einer Vergleichsvereinbarung vom 17. Juli 2012 zwischen der plenum Aktiengesellschaft und ihren Tochtergesellschaften, namentlich der plenum Management Consulting GmbH, Frankfurt am Main, der plenum International Management Consulting GmbH, Frankfurt am Main, der plenum Customer Intelligence GmbH, Frankfurt am Main, der MANIC Management Information Consulting GmbH, Frankfurt am Main, und der plenum USA Inc., Naples, Florida, USA, einerseits und den ehemaligen Aufsichtsratsmitgliedern Michael Bauer, Dr. Wolfgang Händel und Norbert Rohrig sowie dem ehemaligen Vorstandsmitglied Hartmut Skubch andererseits zur Beilegung von gerichtlichen Rechtsstreitigkeiten einschließlich einer Ausgleichsklausel
Zustimmung
Begründung: Die Einschätzungen des Unternehmens sind nachvollziehbar und der Vergleich liegt im Aktionärsinteresse.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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