Hauptversammlung der CPU Softwarehouse AG am 31.8.2012
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts und des Konzernlageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung: Das Konzernergebnis lag leicht im negativen Bereich, die bilanziellen Reserven sind vergleichsweise gering.
TOP 3
Entlastung des Vorstands
Zustimmung
Begründung: Die Geschäftsentwicklung blieb zwar hinter den Erwartungen zurück. Dennoch zeigt die neue Partner-Strategie erste Erfolge. Es erscheint nachvollziehbar, dass die geringe Investitionsbereitschaft der Banken als wichtigste Kundengruppe das Unternehmen in seiner Entwicklung beeinträchtigt hat.
TOP 4
Entlastung des Aufsichtsrats
Zustimmung
Begründung: Die strategische Fortentwicklung des Unternehmens ist grundsätzlich positiv zu sehen, es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Nicht-Entlastung.
TOP 5
Neuwahl des Aufsichtsrats
Zustimmung
Begründung: Aus Sicht der SdK bestehen keine Anhaltspunkte, die gegen die Wiederwahl von Herrn Dr. Frank und Herrn Gosemann sowie die Wahl von Herrn Ender sprechen würden.
TOP 6
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012
Zustimmung
Begründung: Grundsätzlich bestehen keine Einwendungen. Sollte sich im Rahmen der Hauptversammlung herausstellen, dass das Unternehmen schon mehr als 10 Jahre die Prüfung vornimmt, erfolgt Ablehnung.
TOP 7
Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals und entsprechende Satzungsänderung
Ablehnung
Begründung: Die SdK lehnt Kapitalvorratsbeschlüsse ohne Bezugsrecht, die über 10 Prozent des bestehenden Grundkapitals hinausgehen, grundsätzlich ab. Beschlüsse solcher Größenordnung sollen, bezogen auf ein konkretes Vorhaben, auf einer Hauptversammlung beraten werden. Soweit ein Bezugsrecht eingeräumt wird, liegt die von der SdK gesetzte Höchstgrenze bei 20 Prozent. Beide Grenzen werden hier überschritten.
TOP 8
Beschlussfassung über die Schaffung eines bedingten Kapitals und entsprechende Satzungsänderung, die Ermächtigung des Vorstands zur Ausnutzung des bedingten Kapitals durch Ausgabe von Options- oder Wandelschuldverschreibungen und Neufassung des § 4 Abs. (4) der Satzung
Ablehnung
Begründung: Die SdK lehnt Kapitalvorratsbeschlüsse ohne Bezugsrecht, die über 10 Prozent des bestehenden Grundkapitals hinausgehen, grundsätzlich ab. Beschlüsse solcher Größenordnung sollen, bezogen auf ein konkretes Vorhaben, auf einer Hauptversammlung beraten werden. Soweit ein Bezugsrecht eingeräumt wird, liegt die von der SdK gesetzte Höchstgrenze bei 20 Prozent. Letztere wird hier überschritten.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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