Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 21.08.12



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Hauptversammlung der ALNO AG am 21.08.2012

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der ALNO AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2011, des Lageberichts für die ALNO AG und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 des Handelsgesetzbuchs

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011

Ablehnung
Begründung: Der Vorstand hat es nicht geschafft, trotz umfangreicher Kapitalmaßnahmen das Unternehmen auch nur ansatzweise zu stabilisieren. Stattdessen ist das eingeforderte Geld soweit verbraucht worden, dass nunmehr die Anzeige des Verlustes der Hälfte des Grundkapitales erforderlich ist. Zudem bestehen diverse Beraterverträge mit Firmen, die dem Vorstandsvorsitzenden zuzurechnen sind. Bei diesen werden Reise- und Telefonkosten bis zur Höhe von € 91.000 !!! abgerechnet.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011

Ablehnung
Begründung: Der Aufsichtsrat hat es im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht geschafft, den Vorstand bei der Restrukturierung so zu überwachen, dass eine Sanierung vorangeht. Stattdessen hat er offenbar nichts dazugetan, um den Vorstand zu überwachen, sondern dem Vorstandsvorsitzenden und dessen Beraterfirmen lukrative Geschäfte beschafft. Auch in der Personalpolitik zeigt der Aufsichtsrat wenig Geschick. So wurde ein langjähriger Mitarbeiter in den Vorstand berufen, um ihn nach einem ¾ Jahr wieder zu entlassen.

TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012

Ablehnung
Begründung: Die Abschlussprüfer haben neben der Prüfung diverse andere Aufträge für die Alno AG durchgeführt. Diese anderen Aufträge hatten ein Volumen von € 180.000,-- und lagen somit über den von der SdK gemäß Abstimmungsrichtlinien geforderten 25% der Kosten für die Abschlussprüfung (€ 338.000,--).

TOP 5
Anzeige des Vorstands über den Verlust der Hälfte des Grundkapitals gemäß § 92 Abs. 1 AktG

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 6
Bericht des Vorstands über das Finanzierungs- und Kapitalkonzept der ALNO AG und zu den vorgeschlagenen Kapitalmaßnahmen

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 7
Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft in vereinfachter Form zur Deckung von Verlusten sowie über die Änderung der Satzung

Ablehnung
Allein die finanzielle Restrukturierung löst die Probleme der Gesellschaft insbesondere im Produktbereich nicht. Der operative Bereich „Küchenmarkt“ ist entgegen dem Branchentrend, der ein 5%-iges Wachstum verzeichnete, schrumpfend rückläufig, die betrieblichen Ergebnisse (EBIT) waren in den letzten 3 Jahren jeweils mit zweistelligen Millionenbeträgen negativ. Darüber hinaus hat es die Verwaltung, allen voran der Vorstand, mit den Kapitalia in der Vergangenheit nicht verstanden, die finanzielle Lage der Gesellschaft zu stabilisieren. Nach wie vor fehlt es an einem geschlossenen Sanierungskonzept, das neben der Finanz- und Liquditätsstruktur auch und insbesondere die Geschäftsstrategie und damit die Produktfrage schlüssig darstellt. Eine Zustimmung zum jetzigen Zeitpunkt und bei der gegenwärtigen Informationslage ist daher nicht möglich und nicht sinnvoll. Sollte allerdings die Verwaltung auf der HV ein schlüssiges, tragfähiges und belastbares Gesamtkonzept im Sinne eines Sanierungs-/Restrukturierungskonzeptes vorlegen, behält sich die SdK vor, dem Tagesordnungspunkt doch noch zuzustimmen.

TOP 8
Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gegen Bareinlagen unter Gewährung eines mittelbaren Bezugsrechts sowie über die Änderung der Satzung

Ablehnung
Es darf vollumfänglich auf die Begründung zu TOP 7 Bezug genommen werden. Sollte die Verwaltung auf der HV ein geschlossenes, schlüssiges, tragfähiges und belastbares Gesamtkonzept vorlegen, behält sich die SdK vor, dem Tagesordnungspunkt doch noch zuzustimmen.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.