Hauptversammlung der centrotherm photovoltaics AG am 14.08.2012
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2011, des Lageberichts für die centrotherm photovoltaics AG und des Lageberichts für den Konzern einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach den §3 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung:
Trotz eines ausgewiesenen Bilanzgewinns in Höhe von rund 85 Mio. Euro ist eine Ausschüttung an die Aktionäre nicht veranlasst. Das Konzernergebnis ist mit – 15,8 Mio. Euro deutlich negativ. Die Gesellschaft hat aufgrund ihrer schwierigen finanziellen Lage am 10.07.2012 Antrag auf Einleitung eines Schutzschirmverfahrens und in Zusammenhang damit Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011
Enthaltung
Begründung:
Es kann vermutet werden, dass die schwierige finanzielle Lage der Gesellschaft nicht durch die Entscheidungen des Vorstands sondern durch die äußeren behördlich und staatlich veranlassten Kürzungen im Solarbereich bedingt sind. Diese Vermutung kann aber derzeit nicht verifiziert werden. Aus diesem Grund wird sich die SdK bei der Entlastung des Vorstands enthalten.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Enthaltung
Begründung:
Es kann vermutet werden, dass die schwierige finanzielle Lage der Gesellschaft nicht durch Fehler des Aufsichtsrats sondern durch die äußeren behördlich und staatlich veranlassten Kürzungen im Solarbereich bedingt sind. Diese Vermutung kann aber derzeit nicht verifiziert werden. Aus diesem Grund wird sich die SdK bei der Entlastung des Aufsichtsrats enthalten.
TOP 5
Wahlen zum Aufsichtsrat
Teilweise Zustimmung
Ablehnung bei der Wahl von Herrn Hans Autenrieth
Begründung:
Der Kandidat Hans Autenrieth war jahrelang Mitglied des Vorstands der Gesellschaft und darüber hinaus der Unternehmensgründer. Er ist erst zum 18.06.12 und zwar im Rahmen der Restrukturierung aus dem Vorstand ausgeschieden. Unabhängig davon, ob die aktuelle wirtschaftliche Situation der Gesellschaft mit seinen Leistungen in Verbindung zu bringen ist, widerspricht der zeitnahe Wechsel vom Vorstand in den Aufsichtsrat den Grundsätzen anerkannter Compliance. Entsprechend sieht der Deutsche Corporate Governance Kodex in seiner Ziffer 5.4.4. eine zumindest 2-jährige Schamfrist vor. Auch wenn konkret die Aktionärin TCH GmbH den Kandidaten mit ihrem mehr als 25 %-igen Stimmrechtsanteil vorgeschlagen hat, wird die SdK e.V. gerade im Hinblick auf die Gesamtumstände gegen die Wahl von Herrn Autenrieth stimmen.
Der Wiederwahl der übrigen Kandidaten wird zugestimmt.
Allerdings wird im Rahmen der Hauptversammlung zu bemängeln sein, dass mit der Einladung keine persönliche und berufliche Vorstellung der Kandidaten veröffentlicht wurde. Dies ist aber gerade für neue Aktionäre und für Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen können oder wollen, eine wichtige Information. Diese Angaben sind erforderlich, um sich ein Bild von den Kandidaten verschaffen zu können.
TOP 6
Wahl des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012
Zustimmung
Begründung:
Der Wahl der RBS RoeverBroennerSusat GmbH und der FALK GmbH & Co. KG wird seitens der SdK e.V. zugestimmt.
Es ist aber anzumerken, dass im Jahr 2011 die Kosten für die Abschlussprüfung € 465 TS und die Kosten für die Bestätigungs- und Bewertungsleistungen und die sonstigen Leistungen € 241 TS betrugen. Die abgerechneten Leistungen, die neben der eigentlichen Abschlussprüfung erbracht wurden, haben also im Jahr 2011 ein wertmäßiges Volumen von etwa der Hälfte erreicht. Damit nähert sich das Ganze aber einer kritischen Grenze.
Die SdK e.V. geht davon aus, dass die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers unbedingte Voraussetzung ist für seine Bestellung. Wenn die Kosten der Abschlussprüfung aber doppelt so hoch sind wie die Kosten der sonstigen Leistungen bzw. der sonstigen Bestätigungs- und Bewertungsleistungen, dann entstehen an dieser Unabhängigkeit Zweifel.
Die SdK e.V. wird daher dem Beschlussvorschlag dieses mal noch zustimmen. Die Verwaltung wird aber im Rahmen der Hauptversammlung ausdrücklich auf diesen Vorbehalt hingewiesen.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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