Hauptversammlung der VSM Vereinigte Schmiergel- und Maschinen-Fabrik AG am 28.8.2012
Endgültiges Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der VSM AG, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die VSM AG und den VSM-Konzern und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011.
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2011.
Zustimmung.
Begründung: Die geplante Ausschüttung von € 5,- (unverändert zum Vorjahr / VSM-typisch wieder 3,- € \"Basis-\" und 2,- € \"Sonder\"dividende) entspricht einer Ausschüttungsquote von über 50 % des Jahresüberschusses und liegt damit voll im Rahmen der von der SdK geforderten Quote. Wie im Vorjahr ist die Dividende auch wieder voll verdient worden.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands.
Zustimmung.
Begründung: Der Vorstand erntet nach dem Turnaround des Vorjahres nun die Erfolge der damaligen Maßnahmen. So konnten alle wesentlichen Kennziffern nochmals gesteigert werden. Dass das Ergebnis bei einem Umsatzwachstum von
11 % leicht unter dem Vorjahr zurück bleibt, liegt an nachgeholten Investitionen und dem Aufbau zusätzlicher Bestände. Diese Maßnahmen erscheinen angesichts des Auftragseingangs vernünftig und sollten im laufenden Jahr Früchte tragen.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats.
Zustimmung.
Begründung: Der AR hat wieder seinen Teil beigetragen durch strategische Beratung und Kontrolle des Vorstandes. Der Bericht ist wieder sehr informativ. Nach jahrelangen Klagen seitens der SdK über die zu hohe (und variable) AR-Vergütung soll auf dieser HV über eine reine Fixvergütung abgestimmt werden, vgl. TOP 6. Auch insoweit ist die Arbeit des AR jetzt (endlich) vorbildlich.
TOP 5
Beschlussfassung über eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln.
Endgültiges Abstimmungsverhalten
TOP 5 wurde seitens der Gesellschaft zurückgezogen, um jeden Eindruck \"unredlicher Absichten\" zu vermeiden, nachdem einige Aktionäre solche Absichten (konkret: Erhöhung des Stimmgewichts oder des Ausschüttungsanteiles der Vorzüge) für möglich hielten.
Geplantes Abstimmungsverhalten
Zustimmung.
Begründung: Das Grundkapital soll durch Umwandlung eines Teilbetrags der Gewinnrücklagen auf gut 10 Mio. verdoppelt werden. Da keine neuen Aktien ausgegeben werden, erhöht sich der rechnerische Anteil jeder Aktie am Grundkapital von 5,20 € auf 10,40 €. Somit stellt sich die Maßnahme für die Aktionäre \"neutral\" dar. Der SdK-Vertreter wird allerdings die Veranlassung für diese Maßnahme in der HV hinterfragen.
TOP 6
Beschlussfassung über eine Satzungsänderung betreffend die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder.
Zustimmung.
Begründung: Mit der Absicht, eine ausschließliche Fixvergütung einzuführen, erfüllt VSM endlich eine alte Forderung der SdK. Der jahrelange Kritikpunkt früherer Hauptversammlungen (zu hohe AR-Vergütung mit obendrein viel zu anspruchsloser variabler Komponente) gehört damit endlich der Vergangenheit an. Der Vertrauensvorschuss des SdK-Vertreters auf der letzten HV (Zustimmung zur Entlastung des AR statt ursprünglich geplanter Enthaltung) hat sich bestätigt.
TOP 7
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012.
Endgültiges Abstimmungsverhalten
Zustimmung
Begründung: Es wirde die Kritikfähigkeit des AP honoriert, der die fehlende Veröffentlichung des Gehaltes des (Allein)vorstandes mit einem Prüfungsvermerk quittierte.
Geplantes Abstimmungsverhalten
Enthaltung.
Begründung: Rein formell dürfte hier nicht entlastet werden, da der AP auch Steuerberatungsleistungen in fast der gleichen Höhe wie die Kosten der AP erbracht hat. Eine Voranfrage ergab, dass es sich um eine einmalige Extraprüfung des Themas \"Umsatzsteuer\" handelte. Dazu gab der AP das mit Abstand überzeugendste Konzept. Die Beratung wurde von einer nicht mit der AP befassten Abteilung des AP durchgeführt. Das Thema \"Compliance\" ist vor der Auftragsannahme vom AP selber eingehend intern geprüft und mit der Gesellschaft diskutiert worden. Vor diesem Hintergrund scheint eine \"Enthaltung\" vertretbar.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
|