Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 01.08.12



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Hauptversammlung der r Merkur Bank KGaA am 1.8.2012

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des aufgestellten und geprüften Jahresabschlusses und des Lageberichtes (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB) für das Geschäftsjahr 2011 mit Berichten der persönlich haftenden Gesellschafter und des Aufsichtsrates

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2011

Zustimmung.
Begründung: Der Jahresabschluss wurde von Ernst&Young geprüft, und es gibt keine Bedenken, dass dieser fehlerhaft sein könnte.

TOP 3
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Ablehnung.
Begründung: Die vorgeschlagene Dividende in Höhe von 40 Cent je Aktie entspricht einer Ausschüttungsquote bezogen auf den Konzernjahresüberschuss in Höhe von ca. 73%. Diese Quote erfüllt die Anforderungen der SdK und übertrifft diese sogar. Bei einem Industrieunternehmen würde die SdK in wirtschaftlich ruhigen Zeiten eine solche Ausschüttungsquote stets begrüßen. In diesem Fall erscheint die Dividende aber als weit überhöht zu sein. Die Gesellschaft befindet sich als Vollbank in einem schwierigen Umfeld. So ist bis heute nicht klar, wie sich die Regulierung (Basel III) auf die Gesellschaft auswirken wird. Eventuell sind dann in relativ kurzer Zeit weitaus höhere Kapitalanforderungen nötig, womit die Merkur Bank gezwungen wäre, teures Hybridkapital aufzunehmen oder eine Kapitalerhöhung zu machen. Beides wäre nachteilig für die Aktionäre. Die SdK würde daher eine Dividende im Rahmen von 15 bis maximal 20 Cent für angemessen halten.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafter

Zustimmung.
Begründung: Die Merkur Bank hat ein sehr erfolgreiches Geschäftsjahr hinter sich, dank des boomenden Bauträgergeschäfts konnte ein sehr gutes Ergebnis erzielt werden. Die Bereinigung des Portfolios hat ferner zu einer gesunkenen Risikovorsorge beigetragen. Auch im Firmenkunden- und Privatanlegergeschäft konnten Fortschritte erzielt werden. Es gibt keinen Grund, den phG nicht zu entlasten.

TOP 5
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates

Zustimmung.
Begründung: In insgesamt acht Sitzungen hat der Aufsichtsrat die Geschäftsführung überwacht und stand dieser beratend zur Seite. Es gibt keinen ersichtlichen Grund, die Entlastung zu verweigern.

TOP 6
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012

Zustimmung.
Begründung: Ernst & Young gehört zu den renommiertesten und größten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften weltweit. Diese ist geeignet, einer Bank wie der Merkur Bank als Abschlussprüfer zur Verfügung zu stehen.

TOP 7
Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Gewinnschuldverschreibungen und/oder Anleihen mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zur Schaffung von nach BASEL III anerkanntem zusätzlichem Kernkapital

Ablehnung.
Begründung: Aufgrund einer aus Sicht der SdK nicht nachvollziehbaren Berichterstattung zum Bezugsrechtsausschluss bei Sacheinlage, lehnt die SdK den Beschlussvorschlag.

TOP 8
Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Gewinnschuldverschreibungen und/oder Anleihen, jeweils auch in Kombination miteinander und mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zur Schaffung von nach BASEL III anerkanntem zusätzlichem Kernkapital sowie über die Schaffung eines Bedingten Kapitals 2012/I und die entsprechende Satzungsänderung

Ablehnung.
Begründung: Die Gesellschaft ist aus Sicht der SdK im ausreichenden Maße mit Vorratskapitalia ausgestattet.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.