Hauptversammlung der aap Implantate AG am 06. Juli 2012
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts, des Konzernlageberichts, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2011
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011
Zustimmung
Begründung: Auch wenn die eigenen Ziele nicht ganz erreicht wurden, haben sich die Ergebnisse doch verbessert und es ist ein Aufwärtstrend soweit er-kennbar.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Zustimmung
Begründung: Soweit erkennbar, hat der Aufsichtsrat seine Aufgaben erfüllt.
TOP 4
Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2012/I und entsprechende Satzungsänderungen
Ablehnung
Begründung: Auch wenn im August das Genehmigte Kapital von 2007 ausläuft, würde das gesamte genehmigte Kapital nach der neuen Beschlussfassung immer noch einen Bezugsrechtsausschluss von ca. 39 % bei Sachkapitalerhö-hungen vorsehen.
TOP 5
Beschlussfassung über die teilweise Aufhebung der bestehenden bedingten Kapitalia I, II, 2008/I und 2010/I einschließlich entsprechender Satzungsänderungen
Zustimmung
Begründung: Die Aufhebung ist problemlos.
TOP 6
Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Gewährung von Aktienoptionen sowie die Schaffung eines bedingten Kapitals zur Bedienung des aap-Aktienoptionsplans 2012 einschließlich Satzungsänderung
Ablehnung
Begründung: Es ist zwar positiv, dass die Aktienoptionen nicht für den Vor-stand, sondern nur für Mitarbeiter vorgesehen sind, aber das Erfolgsziel von 10 % ist zu niedrig und es fehlt ein Vergleichsindex. Auch die Möglichkeit für einen Barausgleich ist Unsinn. Dadurch wird keine unternehmerische Beteiligung erreicht und die Gesellschaft könnte gleich einen Bonus zahlen.
TOP 7
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012
Zustimmung
Begründung: Es spricht nichts gegen den Abschlussprüfer
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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