Hauptversammlung der SLOMAN NEPTUN Schiffahrts-Aktiengesellschaft am 12. Juli 2012 in Bremen:
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1:
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses, des Lageberichts und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2011 mit dem Bericht des Aufsichtsrats und dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2:
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung: Die SdK unterstützt den Beschlussvorschlag zum Vortrag des Bilanzgewinns. Hierzu sei bemerkt, dass eine Dividendenzahlung gemäß den Abstimmungsrichtlinien der SdK aufgrund des vorliegenden Konzernjahres-ehlbetrages ohnehin nur im Ausnahmefall zustimmungsfähig wäre und das auch im Berichtsjahr fortgesetzte massive Investitionsprogramm in die Erhaltung/Erweiterung der Flotte den Dividendenverzicht auch wirtschaftlich rechtfertigt. Mit Blick auf den erwirtschafteten Cashflow sowie die seitens der Verwaltung bisher verfolgte Dividendenpolitik der „Ausschüttungsglättung im Zeitablauf“ wäre eine Auskehrung auf unverändertem Niveau allerdings möglich gewesen.
TOP 3a:
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
Zustimmung
Begründung: Vor dem Hintergrund der nach wie vor schwelenden Schifffahrtskrise ist der Konzern gut positioniert. Der Vorstand betreibt den Ausbau des Geschäfts vor allem in der Gastankfahrt und der Produktentankfahrt mit Augenmaß. Umsatz- und Ergebnisbelastungen kamen aus der Situation in Nordafrika, die die Linienfahrt/Trockenfahrt beeinträchtigte.
TOP 3b:
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats
Zustimmung
Begründung: Ausweislich des nach wie vor knappen Aufsichtsratsberichts scheint der Aufsichtsrat seiner Kontroll- und Beratungsfunktion wohl gerecht geworden zu sein.
TOP 4:
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011
Ablehnung
Begründung: Die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg ist sicherlich geeignet Gesellschaft und Konzern zu prüfen. Nichtsdestotrotz lehnt die SdK den Beschlussvorschlag aufgrund der aus SdK-Sicht zu hohen Honorare außerhalb der reinen Abschlussprüfung ab. Die SdK fordert zur Sicherstellung der Unabhängigkeit der Prüfung eine weitestgehende Trennung von Prüfung und Beratung und sieht dabei insbesondere Steuerberatungsleistungen kritisch.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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