Hauptversammlung der MPH Mittelständische Pharma Holding AG am 29.6.2012
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2011, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2011, des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2011 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2011
Zustimmung
Begründung: Die hohe Dividendenausschüttung ist für die Aktionäre erfreulich und entspricht der letztjährigen Höhe.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011
Zustimmung
Begründung: Die Gesellschaft hat wieder gute Ergebnisse erwirtschaftet.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Zustimmung
Begründung: Soweit erkennbar hat der AR seine Aufgaben erfüllt.
TOP 5
Beschlussfassung über die Aufhebung des genehmigten Kapitals in § 4 Abs. 5 der Satzung (Genehmigtes Kapital 2009/I), die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2012/I mit der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts und eine entsprechende Satzungsänderung
Ablehnung
Begründung: Aufgrund des Bezugsrechtsausschlusses von bis zu 50 % bei Sachkapitalerhöhungen wird die Beschlussvorlage abgelehnt.
TOP 6
Beschlussfassung über eine neue Ermächtigung zur Ausgabe von Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) und zum Ausschluss des Bezugsrechts, die Aufhebung des bedingten Kapitals in § 4 Abs. 6 der Satzung (Bedingtes Kapital 2009/I), die Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2012/I und eine entsprechende Satzungsänderung
Ablehnung
Begründung: Die bisher immer noch vorhandenen Möglichkeiten für Kapitalmaßnahmen sind völlig ausreichend, solange kein konkreter Verwendungszweck genannt wird.
TOP 7
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und zu deren Verwendung, einschließlich der Ermächtigung zur Einziehung erworbener eigener Aktien und Kapitalherabsetzung gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG
Ablehnung
Begründung: Diese Beschlussvorlage ist völliger Unsinn. Der Rückkauf eigener Aktien würde die Liquidität belasten und damit die weiteren Dividendenausschüttungen gefährden. Außerdem plant die Gesellschaft weiteres Wachstum und eventuell Kapitalerhöhungen, dem widerspricht ein Aktienrückkauf.
TOP 8
Beschlussfassung über die Änderung von § 16 Abs. 3 der Satzung (Einberufung der Hauptversammlung) und § 25 Abs. 1 der Satzung (Gewinnvorzug der Vorzugsaktionäre)
Zustimmung
Begründung: Es sind keine Nachteile für die außenstehenden Aktionäre zu erkennen.
TOP 9
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012
Zustimmung
Begründung: Es ist nichts bekannt, was gegen den Abschlussprüfer spricht.
Abstimmverhalten zur Versammlung der Vorzugsaktionäre der MPH Mittelständische Pharma Holding AG am 29.6.2012
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Zustimmung zum Beschluss über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals in § 4 Abs. 5 der Satzung (Genehmigtes Kapital 2009/I), die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2012/I mit der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts und eine entsprechende Satzungsänderung gemäß Punkt 5 der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung vom 29. Juni 2012
Ablehnung
Begründung: siehe TOP 5
TOP 2
Zustimmung zum Beschluss über eine neue Ermächtigung zur Ausgabe von Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) und zum Ausschluss des Bezugsrechts, die Aufhebung des Bedingten Kapitals in § 4 Abs. 6 der Satzung (Bedingtes Kapital 2009/I), die Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2012/I und eine entsprechende Satzungsänderung gemäß Punkt 6 der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung vom 29. Juni 2012
Ablehnung
Begründung: siehe TOP 6
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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