Hauptversammlung der Eifelhöhen-Klinik AG am 10.7.2012
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 289a HGB) für das Geschäftsjahr 2011 und des gebilligten Konzernabschlusses, des Konzernlageberichts (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach § 315 Abs. 4 HGB) für das Geschäftsjahr 2011 und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011.
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2011
Zustimmung
Begründung: Obwohl ein Ertragsrückgang von etwa 11% zu verzeichnen ist, soll die Dividende unverändert mit 15 Cents/Aktie ausgeschüttet werden. Dies ist zu begrüßen, zumal die Ausschüttungsquote weiterhin unter dem als angemessen angesehenen Richtwert von etwa 50 % des Jahresüberschusses liegt.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011
Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat die Gesellschaft in 2011 gut geführt. Hervorzuheben ist die strategische Weiterentwicklung im Zusammenhang mit dem Erwerb der Hardterwald-Klinik bei Mönchengladbach.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Zustimmung
Begründung: Der AR hat die ihm obliegenden Aufgaben in vollem Umfang wahrgenommen; gute Zusammenarbeit mit dem Vorstand.
TOP 5
Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern und eines Ersatzmitglieds
Zustimmung
Begründung: Der (Wieder) Wahl der AR-Mitglieder, die ihr Amt in der Vergangenheit erfolgreich ausgeübt haben, kann zugestimmt werden.
TOP 6
Festlegung der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder gemäß § 21 Abs. 2 der Satzung
Ablehnung
Begründung: Die AR-Vergütung ist zuletzt auf der Hauptversammlung in 2009 festgelegt (= deutlich erhöht) worden. Es ist weder angezeigt noch vertretbar, nach so kurzer Zeit die AR-Vergütung erneut zu erhöhen, auch wenn die Steigerung für die “einfachen“ AR-Mitglieder relativ gering ausfallen würde.
TOP 7
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012
Ablehnung
Begründung: Wie bereits im Vorjahr, wird die (Wieder) Wahl des Abschlussprüfers, der seit deutlich mehr als 10 Jahren die Abschlüsse prüft, aus grundsätzlichen Erwägungen abgelehnt. Gegen eine Wiederwahl spricht zusätzlich, dass in 2011 prüfungsfremde Leistungen in einem Umfang erbracht worden sind (Honorar für diese Leistungen: 60 % des eigentlichen Prüfungshonorars), die den von der SdK als vertretbar angesehenen Richtwert von 20 bis 25 % deutlich überschreiten.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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