Hauptversammlung der Swarco Traffic Holding AG am 26.6.2012
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der SWARCO Traffic Holding AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2011, der Lageberichte für die SWARCO Traffic Holding AG und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrates sowie des erläuternden Berichts des Vorstandes zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 des Handelsgesetzbuchs jeweils für das Geschäftsjahr 2011
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Ablehnung
Begründung: Der vorgeschlagenen Verwendung des Bilanzgewinns wird die SdK nicht zustimmen. Die SdK fordert grundsätzlich eine Ausschüttungsquote von 40-60% des Konzernjahresüberschusses. Die von der Verwaltung vorgeschlagene Einstellung in die Rücklagen ist auch aus den Informationen des Geschäftsberichtes heraus nicht begründet.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Zustimmung
Begründung: Der Vorstand ist aufgrund der derzeitigen Kenntnisse der SdK zu entlasten, da er in dem vorangegangenen Geschäftsjahr seine Aufgaben stets wahrgenommen hat.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Zustimmung
Begründung: Dem Aufsichtsrat ist Entlastung zu erteilen. Er hat aus Sicht der SdK seine Aufgaben der Beratung, Kontrolle und Überwachung des Vorstands während des gesamten Geschäftsjahres stets wahrgenommen.
TOP 5
Neuwahl eines Aufsichtsratsmitglieds
Zustimmung
Begründung: Die SdK wird dem Wahlvorschlag des Aufsichtsratskandidaten zustimmen, setzt aber voraus, dass der Kandidat in der Hauptversammlung anwesend ist und sich persönlich vorstellt.
TOP 6
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012
Ablehnung
Begründung: Die SdK wird der vorgeschlagenen Wahl des Abschlussprüfers nicht zustimmen. Die SdK setzt sehr hohe Maßstäbe an die Unabhängigkeit des Wirtschaftsprüfers. Aufgrund der im Geschäftsbericht ausgewiesenen Honorare von EUR 358.000 scheint diese Unabhängigkeit nicht gegeben zu sein. Die gezahlten Honorare enthalten auch prüfungsfremde Leistungen.
TOP 7
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien sowie zum Ausschluss des Bezugsrechts unter Aufhebung der bestehenden Ermächtigung
Ablehnung
Begründung: Die SdK wird dem vorgeschlagenen Erwerb nicht zustimmen. Die SdK vertritt die Auffassung, dass der Geschäftszweck der Gesellschaft nicht im Erwerb von Aktien liegt. Mündige Aktionäre sind selbst in der Lage, eigene Anlageentscheidungen zu treffen. In Verbindung mit Top 2 würde die SdK es begrüßen, wenn die erwirtschafteten Gewinne an die Aktionäre ausgeschüttet werden. Damit erledigt sich Top 7 von selbst.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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