Hauptversammlung der Dresdner Factoring AG am 27.6.2012
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, der Lageberichte des Vorstands zur Gesellschaft und zum Konzern und des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2011 sowie ein erläuternder Bericht des Vorstands nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 4 HGB
Zu diesem Tagesordnungspunkt wird kein Beschluss gefasst.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung: Die Ausschüttung liegt in dem von der SdK geforderten Rahmen und ist für die spezifische Unternehmenssituation angemessen.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011
Zustimmung
Begründung: Das erfolgreichste Jahr der Firmengeschichte spricht für eine gute operative Führung.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Zustimmung
Begründung: Es sind keine Tatsachen bekannt, die nahelegen, dass der AR seine Pflichten nicht erfüllt hat.
TOP 5
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012
Zustimmung
Begründung: Es bestehen keine Einwände.
TOP 6
Satzungsänderungen
6.1. Beschlussfassung über den Ausschluss von § 27 a Abs. 1 WpHG
Nach § 27 a Abs. 1 WpHG obliegen dem Inhaber wesentlicher Beteiligungen bei Überschreiten bestimmter Schwellenwerte gesetzliche Mitteilungspflichten. Dazu gehört auch die Angabe der Herkunft der für den Stimmrechtserwerb verwendeten Mittel. Nach § 27 a Abs. 1 Satz 3 WpHG kann die Satzung vorsehen, dass die Bestimmung des § 27 a Abs. 1 WpHG keine Anwendung findet. Von dieser Möglichkeit macht die Gesellschaft Gebrauch.
Ablehnung
Begründung: Man mag mit guten Argumenten die Wirksamkeit der Regelung in Zweifel ziehen. Empirische Befunde, die die Kritik bestätigen würden, gibt es nicht. Die Ziele der Regelung sind für Aktionäre und Belegschaft von übergeordnetem Interesse, so dass eine Aussetzung gem. § 27a Abs. 3 (!) WpHG nicht unterstützt werden kann.
6.2. Redaktionelle Anpassung der Satzung
Zustimmung
Begründung: Lediglich eine redaktionelle Anpassung (aus ebundesanzeiger wird bundesanzeiger).
TOP 7
Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden und Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2012/I sowie die entsprechende Satzungsänderung
Ablehnung
Begründung: Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 2,8 Mio. EUR. Der Ermächtigungsbeschluss sieht eine Erhöhung um bis zu 1,4 Mio. EUR vor. Damit ist bereits in den Fällen mit Bezugsrechtsgewährung das von der SdK zum Schutz der Altaktionäre akzeptierte Maß überschritten. Darüber hinaus ist in vollem Umfang eine Sacheinlage, mithin ein Bezugsrechtsausschluss möglich. Auch dies ist zum Schutz der Altaktionäre im Wege der Ermächtigung nicht zustimmungsfähig.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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