Hauptversammlung der GSW Immobilien AG am 28.6.2012
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2011, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2011, des zusammengefassten Lageberichts für die GSW Immobilien AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2011 einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der GSW Immobilien AG
Zustimmung
Begründung: Die Ausschüttung beträgt zwar etwas weniger als 40% des Bilanzgewinns, aber für die erste Hauptversammlung ist das zumindest ein richtiges Signal und lässt mindestens auf Dividendenkontinuität wenn nicht auf -steigerung hoffen.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011
Zustimmung
Begründung: Die Finanzzahlen und die operativen Werte stimmen. So wurden das Ergebnis aus Vermietung und Verpachtung, das EBIT und das EBITDA von 2010 auf 2011 gesteigert. Die Anzahl eigener Wohneinheiten, die Gesamtwohnfläche, die Ist-Netto-Kaltmiete in €/m², der Verkehrswert des Portfolios insgesamt und der Verkehrswert in €/m² wurden ebenfalls erhöht und dabei die Leerstandsquote der Wohnungen verringert.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Zustimmung
Begründung: Es ist nichts ersichtlich, was gegen eine Entlastung spräche.
TOP 5
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012
Zustimmung
Begründung: Die sonstigen Leistungen des Wirtschaftsprüfers betragen weniger als 25% des Gesamthonorars.
TOP 6
Beschlussfassung über Satzungsänderungen
Zustimmung
Begründung: Eine Verkleinerung des Aufsichtsrats ist begrüßenswert. Die Änderung der Regelung zur Amtszeit bei Nachwahl von Aufsichtsratsmitgliedern ist nachvollziehbar. Die Vergütung des Aufsichtsrats erscheint der Höhe nach vernünftig und ist nicht variabel an Erfolgskennzahlen geknüpft. Der Abschluss einer D&O-Versicherung ist sinnvoll und der Selbstbehalt in Ordnung. Dass der Selbstbehalt auf das Eineinhalbfache der festen jährlichen Vergütung des jeweiligen Aufsichtsratsmitglieds begrenzt wird, ist vertretbar, gleichwohl eine höhere Summe wünschenswert gewesen wäre.
TOP 7
Beschlussfassung über Nachwahl zum Aufsichtsrat
Zustimmung
Begründung: Die ehemalige Justizsenatorin des Landes Berlin, Frau Gisela von der Aue, erscheint qualifiziert für die Aufsichtsratstätigkeit.
TOP 8
Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals A und die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts (Genehmigtes Kapital 2012) sowie eine entsprechende Satzungsänderung
Ablehnung
Begründung:
1. Bei Vorratsbeschlüssen mit Bezugsrechtsausschluss ist entscheidend, warum die Gesellschaft diese Art der Flexibilität über einen Vorratsbeschluss benötigt. Und hier findet man lediglich folgende Begründung, die als zu gering anzusehen ist: „Mit dem vorgeschlagenen Genehmigten Kapital 2012 wird der Vorstand der GSW Immobilien AG in einem angemessenen Rahmen in die Lage versetzt, die Eigenkapitalausstattung der GSW Immobilien AG gerade auch im Hinblick auf die vom Vorstand verfolgte strategische Weiterentwicklung des Konzerns jederzeit den geschäftlichen Erfordernissen anzupassen und im Interesse der Aktionäre schnell und flexibel zu handeln.“
2. Kapitalvorratsbeschlüsse, die einen Bezugsrechtsausschluss von mehr als 10% des Grundkapitals vorsehen, kann nicht zugestimmt werden.
TOP 9
Beschlussfassung über eine Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen und/oder Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen mit oder ohne Wandlungs- oder Optionsrecht (bzw. Kombination dieser Instrumente) mit Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals (Bedingtes Kapital 2012) und die entsprechende Satzungsänderung
Ablehnung
Begründung: Die Ausgabe von Wandel- und Optionsanleihen gegen Sacheinlage unter Bezugsrechtsausschluss ist abzulehnen, insbesondere, wenn eine Begrenzung auf 10 % des Grundkapitals ausgeschlossen werden soll.
TOP 10
Zustimmung zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der GSW Immobilien AG und deren Tochtergesellschaft GSW Acquisition 3 GmbH
Zustimmung
Begründung: sinnvoll
TOP 11
Beschlussfassung über die Aufhebung des Beschlusses zur Befreiung von der Offenlegung der individualisierten Vergütung der Vorstandsmitglieder
Zustimmung
Begründung: überfällig, vorige Regelung einer börsennotierten AG mit fast 70% Streubesitz nicht angemessen
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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