Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 26.06.12



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Hauptversammlung der MLP AG am 26.6.2012

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlagen an die Hauptversammlung gemäß §§ 176 Abs. 1 Satz 1, 175 Abs. 2 des Aktiengesetzes

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns zum 31. Dezember 2011

Zustimmung
Begründung: Mit der vorgeschlagenen Ausschüttung wird nicht nur der gesamte Konzernjahresüberschuss ausgeschüttet, sondern darüber hinaus durch Entnahme aus anderen Gewinnrücklagen auch aus Sicht des Unternehmens nicht betriebsnotwendige Liquidität ausgeschüttet. Der Forderung der SdK nach einer Teilhabe der Aktionäre zwischen 40% bis 60% des Konzernjahresüberschusses ist damit Rechnung getragen.
Allerdings wird auf der HV nochmals kritisch zu hinterfragen sein, ob und warum diese Liquidität gerade vor dem Hintergrund von \"Basel III\" nunmehr nicht mehr benötigt wird.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011

Zustimmung
Begründung: In einem nach wie vor schwierigen Umfeld konnten die Gesamterlöse soweit stabilisiert werden, dass ein finanziell anspruchsvolles Investitions- und Effizienzprogramm aufgelegt werden konnte, das immerhin zu Einmaleffekten von über € 33,00 Mio. führte. In der Berichterstattung ist zu kritisieren, dass diese Einmal-/Sonderbelastungen nicht nach Kostenarten genau dargestellt sind, so dass es dem Adressaten schwer fällt, den Betrag nachzuvollziehen.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011

Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat ist seiner Überwachungspflicht nachgekommen und hat hierbei auch die angemessenen Schwerpunkte gesetzt. Aufgrund des beschlossenen Investitionsprogrammes und des mitgetragenen Dividendenvorschlages sowie der detaillierten und sorgfältigen Ausführungen zu den Eigenkapitalanforderungen nach KWG wird derzeit davon ausgegangen, dass sich der Aufsichtsrat auch mit den potentiellen Auswirkungen von Basel III beschäftigt hat. Es erstaunt allerdings, dass dieses Thema im AR-Bericht selbst keine Erwähnung findet. Sollte sich auf der HV herausstellen, dass sich der Aufsichtsrat mit dem Thema Basel III nicht beschäftigt haben sollte, obwohl die Gesellschaft in den Anwendungsbereich fällt, würde die Entlastung verweigert werden.
Zu kritisieren ist darüber hinaus, dass der AR-Bericht über die Mandatsniederlegung von Herrn Ralf Schmid nicht unter einer Rubrik: \"Personelle Veränderungen\" berichtet, und man diese Personalie eher zufällig bemerkt. In diesem Zusammenhang ist auch die Abfindungszahlung an Herrn Schmid zu beleuchten, der nach bisherigem Kenntnisstand aus eigenem Anlass niedergelegt hat. Sollte es für diese Zahlung keinen vernünftigen Grund geben, müsste wohl die Entlastung ebenfalls verweigert werden.

TOP 5
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012 und für eine prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts 2012

Ablehnung
Begründung: Die Honorare für sonstige Leistungen machen über 26% gemessen am Prüfungshonorar aus, wobei zum Prüfungshonorar die Honorare für die sog. anderen Bestätigungsleistungen bemessungsgrundlageerhöhend hinzugerechnet worden sind. Prinzipiell fordert die SdK in Übereinstimmung mit der EU-Kommission generell eine Trennung von Prüfung und Beratung, akzeptiert aber nolens volens die Erringung sonstiger Leistungen bis zu 25% des Prüfungshonorares.
Es wird positiv zur Kenntnis genommen, dass die \"Gesamtprüfungshonorare\" einschließlich der Honorare für andere Bestätigungsleistungen um fast € 300.000,00 zurückgegangen sind. Hoffentlich ist damit nicht auch die Prüfungsqualität zurückgegangen. Es muss aber ebenso negativ vermerkt werden, dass die Honorare für sonstige Leistungen sich im Vorjahresvergleich fast verdreifacht!!! haben, so dass die Vermutung und Befürchtung besteht, dass eine der Sicherstellung der Prüfungsqualität nicht förderliche Mischkalkulation seitens der Abschlussprüfungsgesellschaft vorgenommen worden ist.

TOP 6
Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem Beherrschungsvertrag mit der Feri AG

Zustimmung
Begründung: Diese Maßnahme ist sowohl aus steuerlichem Gesichtspunkt als zum Zwecke des höheren, aktionärsfreundlichen Ergebnisgleichlaufes von Konzern- und AG-Ergebnis zu begrüßen.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.