Hauptversammlung der AdCapital AG am 22.6.2012
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der AdCapital AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2011, des zusammengefassten Lageberichts für die AdCapital AG und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2011
Zustimmung
Begründung: Angesichts der vorgesehenen Eigenkapitalmaßnahmen (siehe Punkt 6) kann dem Gewinnvortrag zugestimmt werden.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011
Zustimmung
Begründung: Der neue Vorstand hat ein neues Konzept für die Gesellschaft in Angriff genommen, das auf Konsolidierung anstelle von Expansion beruht.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Zustimmung
Begründung: Der teilerneuerte Aufsichtsrat ist seinen Pflichten nachgekommen. Gegenteiliges wurde nicht bekannt.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Ge-schäftsjahr 2012
Zustimmung
Begründung: Es sind keine Gründe bekannt, die gegen eine Erneuerung des Mandats für Bansbach Schübel Brösztl & Partner GmbH sprechen.
TOP 6
Beschlussfassung über eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln mit anschließender Kapitalherabsetzung sowie über Satzungsänderungen
- 6.1 Beschlussfassung über eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln durch Umwandlung von Teilen der Kapitalrücklage in Grundkapital
- 6.2 Beschlussfassung über die Herabsetzung des erhöhten Grundkapitals zum Zwecke der Rückzahlung von Teilen des Grundkapitals an die Aktionäre
Zustimmung zu beiden Sub-Punkten
Begründung: Da diese Maßnahme zu einer Teilrückzahlung von überschüssigem Eigenkapital an die Aktionäre führt, kann ihr zugestimmt werden.
TOP 7
Beschlussfassung über Änderungen der Satzung
Zustimmung
Begründung: Diese Änderungen dienen der Aktualisierung der Satzung und haben keine praktischen Auswirkungen auf die Aktionäre.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
|