Hauptversammlung der Splendid Medien AG am 19.6.2012
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der Splendid Medien AG zum 31. Dezember 2011, des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts zum 31. Dezember 2011, des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 4 Handelsgesetzbuch
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns zum 31. Dezember 2011
Zustimmung
Begründung: Es handelt sich um die allererste Dividende der Firmengeschichte, das allein ist bereits erfreulich. Da der frische AG-Jahresüberschuss knapp 1,5 Mio. € nach 1,8 Mio. € in 2010 bei einem Vortrag aus 2009 von nur 0,5 Mio. € beträgt, finden wir es völlig ausreichend, jetzt ca. 1 Mio. € von 3,8 Mio. € auszuschütten, da in dieser Lage eine Quote von rund 25% als ausreichend angesehen werden kann.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Zustimmung
Begründung: Das Filmportfolio wird permanent erneuert. Neue Service-Angebote kommen dazu, obendrein konnte - augenscheinlich verlustfrei - eine Vorstandsposition eingespart werden, und die letztjährig versprochene Dividende kommt tatsächlich!
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Zustimmung
Begründung:
Von der reinen Arbeit kann man zufrieden sein, auch war die Vergütung sehr bescheiden und bleibt es noch nach der vorgeschlagenen Erhöhung. Doch gleichzeitig leistet die Kanzlei des AR-Vorsitzenden erhebliche Nebenarbeiten, die die geforderte Unabhängigkeit gemäß SdK-Kriterien fraglich erscheinen lässt. Das Management wertet die Qualität dieser Nebenleistungen als so hochwertig, dass man mir gegenüber ausdrücklich erklärt hat, daran auch weiterhin nichts ändern zu wollen.
TOP 5
Beschlussfassung über die Änderung der Aufsichtsratsvergütung und Anpassung von § 22 der Satzung
Zustimmung
Begründung: Die Grundvergütung steigt moderat von 10 auf 12,5 T€, eine variable Komponente ist weiterhin nicht vorgesehen.
TOP 6
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012
Ablehnung
Begründung: Hier liegt das Verhältnis der Nebenaufträge zu den Abschlusskosten mit 81 zu 85 T€ in einem unerträglichen Missverhältnis, auch wurde die Prüfergesellschaft seit Börsengang 1999 noch nie gewechselt.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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