Hauptversammlung der Impreglon SE am 25.6.2012
Endgültiges Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2011 und des zusammengefassten Lageberichts für die Impreglon SE und den Impreglon Konzern für das Geschäftsjahr 2011 sowie des Berichts des Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2011, Vorlage des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2011
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2011
Zustimmung
Begründung: Die beabsichtigte Dividende iHv 0,20 € (Vorjahr: 0,12 €) entspricht einer Ausschüttungsquote von knapp 50 % des Jahresüberschusses. Sie liegt damit voll im Rahmen der Vorgaben der SdK und ist vom Geschäftsergebnis her finanzierbar und angemessen.
TOP 3
Entlastung der geschäftsführenden Direktoren
Zustimmung
Begründung: Nach dem bemerkenswerten Turnaround des Vorjahres hat sich das gute Geschäft fortgesetzt. Quasi alle relevanten Kennziffern konnten nochmals gesteigert werden. Der Anstieg der Verbindlichkeiten erklärt sich aus erworbenen Unternehmen und ist bei einer nach wie vor hohen Eigenkapitalquote von gut 50 % unbedenklich. Die Zustimmung wird trotz der guten Zahlen davon abhängig gemacht, dass die geschäftsführenden Direktoren die im Vorjahr begonnene offenere Kommunikation mit den Aktionären fortsetzen.
TOP 4
Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats
Ablehnung
Begründung: Die Mitglieder des Verwaltungsrates sind personengleich mit dem ehemaligen Aufsichtsrat. Zwar ist evtl. das bisherige juristische Bedenken (Personenidentität zwischen stellvertretendem AR-Vorsitzenden und IR-Manager) durch die Konstruktion der einstufigen SE hinfällig. Trotzdem bestehen die damaligen erheblichen Zweifel an der Fähigkeit zur Beratungs- und (vor allem) Kontrollpflicht generell fort. Auch die Vergütung von nur 5000,- € weckt nach wie vor Zweifel an der Unabhängigkeit. Ins Bild passt, dass zum Ablauf der HV 2012 auch noch das einzige NICHT im Unternehmen beschäftigte Verwaltungsratsmitglied sein Mandat niederlegt. Auch die Tatsache, dass der stellvertretende Verwaltungsratsvorsitzende und IR Manager Reinhardt selber einen Gegenantrag stellt (dies wiederum in seiner Funktion als Geschäftsführer der Claasen Holding & Management Services, also der Vertreterin des Großaktionärs Claassen), weckt Zweifel an genügender Unabhängigkeit und zeugt überdies nicht von professioneller Arbeit.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012
Ablehnung
Begründung: Bereits im letzten Jahr wurde ein Wechsel des Abschlussprüfers nach dessen katastrophalen Beitrag auf der HV 2010 als dringend erforderlich angesehen. Es ist unverständlich, wieso die Gesellschaft weiterhin an diesem Abschlussprüfer festhält.
TOP 6
Wahl eines Mitglieds des Verwaltungsrates
Ablehnung
Begründung: Weder auf der Internetseite noch auf der Tagesordnung sind nähere Angaben zu dem vorgeschlagenen Kandidaten Raetke Müller zu finden. Nur aufgrund der Tatsache, dass die Großaktionärin selber einen Gegenantrag zu diesem TOP dahingehend stellt, dass Beruf und Adresse angegeben werden sollten, findet man diese Informationen schließlich (im Gegenantrag!). Weitere Angaben zum vorgeschlagenen Kandidaten (z.B. andere Mandate) oder zum Auswahlprozess fehlen.
Endgültiges Abstimmungsverhalten zu TOP 6
Enthaltung
Begründung: Angesichts der sehr positiven Vorstellung des zur Wahl stehenden Kanndidaten Müller bei dessen Wahl Enthaltung statt Ablehnung. Die Ablehnung richtete sich nicht gegen Herrn Müller, sondern gegen den katastrophalen Wahlprozess seitens der Gesellschaft. Mit der Ablehnung wäre aber letztlich der Kandidat und nicht die Gesellschaft \"bestraft\" worden. Herr Müller wird eine Bereicherung im Verwaltungsrat sein und vermutlich beitragen, dass die HVen der Impreglon künftig professioneller ablaufen.
TOP 7
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien auch unter Ausschluss eines Andienungsrechts sowie zur Verwendung eigener Aktien auch unter Bezugsrechtsausschluss, einschließlich der Ermächtigung zur Einziehung erworbener eigener Aktien und Kapitalherabsetzung
Ablehnung
Begründung: Zwar ist der Umfang des geplanten Aktienrückkaufs mit 10 % des Grundkapitals in Ordnung. Jedoch ist der beabsichtigte Verwendungszweck zu weit gefasst (Einziehung, Veräußerung, letzteres auch gegen Sachleistung) und die Beschlussfassung erweckt den Eindruck eines reinen Vorratsbeschlusses. Dies zeigt sich auch in der Praxis des Jahres 2012: Hier wurden eigene Anteile iHv 4,1 Mio. erworben, gleichzeitig aber auch eigene Anteile iHv 3,9 Mio. verkauft.
TOP 8
Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals, Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2012 mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts und Änderung von § 4 Abs. 4 der Satzung (Grundkapital)
Ablehnung
Begründung: Schon das Volumen der beabsichtigten Kapitalerhöhung von bis zu
50 % des Grundkapitals liegt weit außerhalb der von der SdK für akzeptabel angesehenen Größenordnung. Auch sind einige weitere Bedingungen der KE (z.B. Bezugsrechtsausschluss für Sachkapitalerhöhungen) nicht akzeptabel.
TOP 9
Ermächtigung zur Ausgabe von Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombination dieser Instrumente) und zum Ausschluss des Bezugsrechts, Schaffung eines neuen bedingten Kapitals unter teilweiser Aufhebung des bestehenden bedingten Kapitals und entsprechende Satzungsänderungen
Ablehnung
Begründung: Auch das beabsichtigte bedingte Kapital liegt mit einem Volumen von bis zu 50 % des Grundkapitals über den von der SdK für akzeptabel angesehen Volumina.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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