Hauptversammlung der Essanelle Hair Group AG am 21.6.2012
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Entgegennahme des festgestellten Jahresabschlusses der Essanelle Hair Group AG, des gebilligten Konzernabschlusses der Essanelle Hair Group AG, der Lageberichte der Essanelle Hair Group AG und des Essanelle Hair Group Konzerns für das Geschäftsjahr 2011 sowie Vorlage der nachstehend genannten Unterlagen.
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Gewinnverwendung
Zustimmung
Begründung: Bei einem Gewinn je Aktie von € 0,84 liegt die Ausschüttungsquote bei einer Dividende von 0,50 bei über 50%. Dies wird von der SdK begrüßt.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011
Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat den Gewinn je Aktie von € 0,75 auf € 0,84 erhöht. Zugleich ist die Eigenkapitalquote von 58,8% auf 62,2% gesteigert worden.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat hat den Vorstand stets bei seinen Bemühungen unterstützt und somit Anteil an der guten Geschäftsentwicklung.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012
Ablehnung
Begründung: Die Wiederwahl von PWC als Abschlussprüfer wird abgelehnt, da die Vergütung für sonstige Leistungen i.H.v. EUR 57.000,- im Verhältnis zu den Prüfungsleistungen i.H.v. EUR 110.000,- die von der SdK als unbedenklich angesehene Schwelle von 25 % deutlich übersteigt, weshalb die Unabhängigkeit der Prüfungsleistungen nicht mehr gewährlistet ist.
TOP 6
Beschlussfassung über die Neufestsetzung der Vergütung des Aufsichtsrats
Zustimmung
Begründung: Die SdK begrüßt die Umstellung von einer teilweise variabel zu einer ausschließlich fix gezahlten Vergütung. Anders als bei Vorständen lehnt die SdK bei Aufsichtsräten eine leistungsbezogene Vergütung grundsätzlich ab. Die Höhe der Vergütung erscheint für den Umfang der Aufgaben und die Größe der Gesellschaft angemessen.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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