Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 28.06.12



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Hauptversammlung der IBS AG am 28.6.2012

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2011, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2011, des Lageberichts und des Konzernlageberichts (inklusive der Erläuterungen des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs), des Berichts des Aufsichtsrats der IBS AG excellence, collaboration, manufacturing für das Geschäftsjahr 2011 und des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns.

Keine Abstimmung erforderlich.

- Jahresabschluss, gebilligter Konzernabschluss, zusammengefasster Lagebericht für die IBS AG und den Konzern grundsätzlich ohne Beanstandung.
- Ergebnisse sind insgesamt positiv zu beurteilen, wobei die künftige Entwicklung der im Geschäftsjahr 2011 diverser rückläufigen Bilanzkennzahlenwerte gegenüber dem Vorjahr sorgfältig zu beobachten sein wird. Dies sei maßgeblich auf die Übernahme und den Aufbau der chinesischen Tochtergesellschaft IBS Industrial Business Software (Shangai) zurückzuführen. In 2012 werden deutliche Verbesserungen erwartet, was nach kritischer Würdigung des Geschäftsberichtes und des I. Quartalsberichtes 2012 auch plausibel erscheint.
- Wenige Anmerkungen in Sprecher-Rede vorgesehen – u.a. auch Fragen zur Übernahme der Aktienmehrheit durch die Siemens-AG und die Auswirkungen auf die Geschäftspolitik der IBS-AG (siehe anschließend entsprechenden Bericht)

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung
Begründung: Die vorgeschlagene Verwendung des im Vergleich zum Vorjahr wiederum gestiegenen Bilanzgewinns von 4.997.929,45 € zur Ausschüttung einer Dividende von 0,15 € je Stückaktie entspricht den insgesamt positiven Ergebnissen der IBS AG. Vor dem Hintergrund der bisherigen Geschäftsentwicklung und der plausibel erscheinenden Zukunftsprognosen kann dem vorgeschlagenen Gewinnvortrag auf das Jahr 2012 ebenso Zustimmung erteilt werden.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011

Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat in 2011 wiederum ein insgesamt ausgesprochen gutes Ergebnis aufzuweisen.
Die Entscheidung zum Aufbau der chinesischen Tochtergesellschaft lassen künftig zusätzliche Wachstumsimpulse erhoffen.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011

Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat hat gem. Bericht den Vorstand in seiner Aufgabenerfüllung vorbildlich unterstützt.
Die Darstellung der Vergütungsstruktur ist im Geschäftsbricht erläutert, könnte allerdings aufgrund der differenzierten Berechnungsmethoden transparenter gestaltet werden.
Leider entspricht das beschlossene Vergütungssystem bestehend aus fixen und variablen, erfolgsabhängigen Bestandteilen nicht der grundsätzlichen Forderung der SdK nach ausschließlich fixen AR-Vergütungssätzen.

TOP 5
Wahlen zum Aufsichtsrat

(Teilweise) Ablehnung
Begründung: Der Aufsichtsrat verliert 2 Mitglieder durch Niederlegung des Mandates. Diese sollen nunmehr ersetzt werden durch 2 Personen, die beide aus dem Bereich der Siemens-AG als neuem Mehrheits-Anteilseigner kommen.
Dagegen ist grundsätzlich nichts einzuwenden.
Allerdings fällt auf, das einer der Kandidaten für den Aufsichtsrat bereits jetzt mehrere Sitze bei in- und ausländischen Kontrollgremien bekleidet (bisher 7 Mandate). Damit bewegt er sich innerhalb der gesetzlichen Schranken. Allerdings stammen die Vorgaben des Aktiengesetzes aus einer Zeit, in der die Anforderungen an die Tätigkeit des AR in der Praxis deutlich geringer waren als heute. Daher fordert die SdK, dass AR nicht mehr als 5 Mandate wahrnehmen. Nur so kann sichergestellt werden, dass die betreffende Person auch ihre volle Aufmerksamkeit der IBS AG widmen kann.

TOP 6
Beschlussfassung über die Änderung des Geschäftsjahrs und Satzungsänderung

Zustimmung
Begründung: Die Siemens-AG hat im Frühjahr 2012 einen mehrheitlichen Anteil von 80,7 % der IBS-Aktien übernommen und möchte seine industriellen Automatisierungslösungen um Software für das industrielle Qualitäts- und Produktionsmanagement ergänzen (siehe Börsenzeitung vom 04.04.2012).
Insofern ist es nachvollziehbar, dass hier eine Satzungsänderung mit dem Ziel der Angleichung an das Geschäftsjahr der Siemens AG angestrebt wird. Gegen die beabsichtigte Vorgehensweise dürften keine Bedenken bestehen.

TOP 7
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Zwischenberichts

Zustimmung
Begründung: Gegen die Berufung des vorgeschlagenen Abschlussprüfers bestehen grundsätzlich keine Bedenken.
Es ist jedoch auf den regelmäßigen Wechsel der WPG zu achten. Hier sollte der Vorstand und der AR darstellen, wie lange der bisherige Abschlussprüfer bereits für die Gesellschaft tätig ist und wann die nächste Ausschreibung zur Ermittlung eines neuen AP vorgesehen ist.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.