Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 19.06.12



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Hauptversammlung der Singulus Technologies AG am 19.6.2012

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses nach International Financial Reporting Standards (IFRS) zum 31. Dezember 2011 sowie des zusammengefassten Lageberichts für die SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft und den Konzern mit dem Bericht des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB, sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011

Zustimmung
Begründung: Der derzeitige Vorstand ist erst seit September 2009/April 2010 im Amt. Nach den letzten zwei Verlustjahren ist es gelungen, wenigstens den \"break even\" zu schaffen und die Aussichten zu verbessern.

TOP 3
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011

Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat, unter seinem neuen Vorsitzenden, Herrn Dr.-Ing. Wolfhard Leichnitz, hat dazu beigetragen, die Perspektiven des Unternehmens zu verbessern. Mit einer erfolgreich platzierten Unternehmensanleihe hat die Börse Vertrauen in die Führung und Kontrolle des Unternehmens gezeigt.

TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012

Zustimmung
Begründung: Mit 20% der Gesamtvergütung bleibt die Vergütung für Beratungsleistungen im von der SdK geforderten Rahmen, um Interessenkonflikte des wieder vorgeschlagenen Abschlussprüfers Ernst & Young vermeiden zu helfen.

TOP 5
Beschlussfassung über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2012/I

Ablehnung
Begründung: Die vorgeschlagene Kapitalerhöhung um 50% des Grundkapitals als Vorratsbeschluss über fünf Jahre lehnt die SdK grundsätzlich ab. Auch mit Gewährung eines Bezugsrechts für die Altaktionäre sollte eine Barkapitalerhöhung nach Auffassung der SdK maximal 25% nicht überschreiten. Zusätzlich sollten bei diesem Maximum konkrete Anlässe der Hauptversammlung vorgelegt werden. Schließlich erscheint auch das derzeit niedrige Niveau des Börsenkurses für eine Kapitalerhöhung wenig ergiebig.

TOP 6
Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen und zum Ausschluss des Bezugsrechts auf diese Options- oder Wandelschuldverschreibungen nebst gleichzeitiger Schaffung eines bedingten Kapitals („Bedingtes Kapital 2012/III“) und Aufhebung des bedingten Kapitals IV sowie entsprechende Satzungsänderung

Ablehnung
Begründung: Die unter Punkt 5 genannte Höchstgrenze für Kapitalerhöhungen ist auch für das vorgeschlagene Bedingte Kapital ausschlaggebend, weil alle genehmigten Kapitalien zusammengerechnet werden sollten. Ferner ist auch bei einer Wandelanleihe das niedrige Kursniveau der Singulus-Aktie für die Altaktionäre bei einer niedrigen Wandlungshürde für die Neuaktionäre nachteilig.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.