Hauptversammlung der SÜSS MicroTec AG am 20.06.2012
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der SÜSS MicroTec AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2011, des zusammengefassten Lageberichts für die SÜSS MicroTec AG und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Zustimmung
Begründung: Der Vorstand kann eine erfolgreiche Entwicklung aufweisen, die vielen Investitionen aus dem letzten Jahrscheinen sich zu bewähren. Die Umsatzerwartung für 2012 wurde nach dem ersten Quartal von 145 auf 155 Millionen Euro angehoben. Man wird ein deutlichen Gewinn einfahren und die Zukunftsprognosen für die kommenden Jahre sind positiv, was sich auch im Aktienkurs bemerkbar macht. Deshalb spricht aus Sicht der SdK nichts gegen die Entlastung des Vorstands.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Zustimmung
Begründung: Auch der Aufsichtsrat hat zum Erfolg der letzten Jahre beigetragen. Er war maßgeblich in die Strategieentwicklung sowie in die Risikoabsicherung und die Überwachung des operativen Geschäfts miteingebunden. Dazu traf er sich im letzten Jahr insgesamt sieben Mal zu ordentlichen Aufsichtsratssitzungen und einer außerordentlichen Sitzung, immer mit voller Anwesenheit. Die SdK sieht die Aufgaben des Aufsichtsrats anhand der im Jahresbericht aufgewiesenen Tätigkeiten, Themen und Bestätigungen als erfüllt an.
TOP 4
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers
Zustimmung
Begründung: Für die Abschlussprüfung 2012 schlägt der Aufsichtsrat die BDO AWT GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vor, die zu den 10 größten Prüfungsgesellschaften Deutschlands zählt und damit für die Aufgabe ausreichend qualifiziert scheint. Deshalb wird die SdK der Wahl zustimmen.
TOP 5
Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats
a) Herr Dr. Stefan Reineck: Ablehnung
Begründung:
Herr Dr. Stefan Reineck, geschäftsführender Gesellschafter der RMC Dr. Reineck Management & Consulting GmbH, stellt sich zur Wiederwahl als Aufsichtsratsvorsitzender. Aktuell ist er neben der Tätigkeit als Vorsitzender bei Süss MicroTec AG, auch noch Mandatsinhaber im Aufsichtsrat der Wittenstein AG, der AttoCube Systems AG, der NanoScape AG, als auch der Phoseon Technology Inc.. In den ersten drei Unternehmen hält er zudem noch den Vorsitz des Aufsichtsgremiums inne. Zudem ist er Mitglied des Beriats der BOSCH Solar CISTech GmbH.
Nach Auffassung der SdK sollte bei der Wahl eines Aufsichtsrats jedoch gewährleistet sein, dass der Kandidat ausreichend Zeit und Engagement aufbringen kann, um die Aufgaben und Überwachungspflichten eines Aufsichtsrats vollständig zu erfüllen. Deshalb sollte ein Kandidat insgesamt nicht mehr als 5 Mandate bei verschiedenen Unternehmen besetzen. Aufsichtsratsvorsitze werden dabei als doppeltes Mandat gezählt. Somit überschreitet Herr Dr. Stefan Reineck diese Regelung. Deshalb wird die SdK gegen die erneute Wiederwahl von Herrn Dr. Stefan Reineck votieren, um eine dauerhaft erfolgreiche Arbeit des Aufsichtsorgans der Süss MicroTec AG zu gewährleisten und die Überwachungsverfahren sicherzustellen.
b) Herr Jan Teichert: Zustimmung
Begründung:
Herr Jan Teichert, Mitglied des Vorstands der Einhell Germany AG, erscheint auf Grund seiner Beschäftigung im Unternehmen seit 2009 als fachlich geeignet und unabhängig. Neben der genannten Vorstandstätigkeit hält er kein weiteres Mandat inne. Seine Aufgaben als Aufsichtsrat hat er pflichtgemäß erfüllt.
c) Herr Gerhard Pegam: Zustimmung
Begründung:
Herr Gerhard Pegam, Mitglied des Verwaltungsrats der OC Oerlikon Corporation AG in der Schweiz, zeigte durch die Teilnahme an Aufsichtsratssitzungen als Gast schon im letzten Jahr Engagement und hat im Laufe seines Berufslebens viel Erfahrung in der Elektronik- bzw. Halbleiterbranche sammeln können. Seine Unabhängigkeit scheint durch den Rücktritt als Vorstandsvorsitzender bei der EPCOS AG als gegeben.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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