Hauptversammlung der Turbon AG am 21.06.2012
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Turbon AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2011 sowie des zusammengefassten Lageberichts für die Turbon AG und den Konzern mit dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB und nach § 289 Abs. 5, § 315 Abs. 2 Nr. 5 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung: Bei einem Ergebnis je Aktie von 1,03 Euro sollen 0,60 Euro Dividende gezahlt werden. Das sind 58,25% des Konzerngewinns und liegt damit an der oberen Grenze der von der SdK geforderten reellen Ausschüttungsquote.
TOP 3
Entlastung des Vorstandes
Zustimmung
Begründung: Dem Vorstand kann eine professionelle, verantwortungsvolle und eine auf das Wachstum gerichtete Arbeit bescheinigt werden. Der Umsatz konnte um 6,6% auf 80,7 Mio. Euro gesteigert werden. Das EBIT erhöhte sich auf 6,5 Mio. Euro und der Jahresüberschuss beträgt 3,4 Mio. Euro.
TOP 4
Entlastung des Aufsichtsrates
Zustimmung
Begründung: Der AR ist seiner Kontroll- und Beratungsfunktion in voller Souveränität nachgekommen. Der Bericht scheint vollständig zu sein und gibt ein gutes Bild von der Arbeit des AR und der Ausschüsse wider.
TOP 5
Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012
Zustimmung
Begründung: Die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, prüft mit Unterbrechungen seit vielen Jahren das Unternehmen. Die unabhängige Prüfung wird durch den regelmäßigen, alle drei Jahre stattfindenden Wechsel des Prüfungsteams gewährleistet.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
|