Hauptversammlung der aleo solar AG am 20.6.2012
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der aleo solar AG zum 31. Dezember 2011, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2011, des Lageberichts für die aleo solar AG und den Konzern einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Zustimmung
Begründung: Nachdem im letzten Jahr in der AG fast 27 Mio. Gewinn ausgewiesen und ins neue GJ übertragen wurden, ist man in diesem Jahr bei einem ausgewiesenem Verlust von über 3 Mio. versucht, keine Entlastung zu erteilen. (die Konzernzahlen sind noch schlechter). Trotzdem sollte man dem Vorstand zugutehalten, die katastrophale Entwicklung der gesamten Solarbranche einigermaßen überstanden zu haben.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Zustimmung
Begründung: Soweit für die SdK erkennbar, ist der Aufsichtsrat seinen Pflichten nachgekommen.
TOP 4
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts
Ablehnung
Begründung: Es besteht kein Zweifel, dass PWC prinzipiell geeignet ist, die Abschlussprüfung von Gesellschaft und Konzern vorzunehmen. Zwecks Sicherstellung der Unabhängigkeit der Prüfung und mit Blick auf die aus Sicht der SdK zu hohen Honorare außerhalb der Prüfung lehnt die SdK den Beschlussvorschlag ab. Die SdK fordert eine weitestgehende Trennung von Prüfung und anderen Leistungen (Beratung).
TOP 5
Beschlussfassung über die Neuwahl eines Aufsichtsratsmitglieds
Zustimmung
Begründung: Die Bestätigung der HV für den gerichtlich bestellten AR ist sinnvoll, auch wenn es bei der Gelegenheit begrüßenswert gewesen wäre, einen Vertreter von außerhalb des Großaktionärs zu bestimmen, so ist das bei der Mehrheit des Großaktionärs eher unwahrscheinlich.
TOP 6
Beschlussfassung über die Änderung der Satzung zur Bereinigung der Satzungsregel über den Umschreibestopp.
Zustimmung
Begründung: Die vorgeschlagene Satzungsänderung ist unproblematisch.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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