Hauptversammlung der Viscom AG am 14.6.2012
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Viscom AG und des vom
Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2011
sowie der Lageberichte der Viscom AG und des Konzerns für das
Geschäftsjahr 2011, des Berichts des Aufsichtsrates, des Vorschlags
des Vorstandes für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des
erläuternden Berichts des Vorstandes zu den übernahmerechtlichen
Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Ablehnung
Begründung: Anstelle der von der Verwaltung vorgeschlagenen Ausschüttung von 0,50 € / Aktie soll entsprechend dem Gegenantrag der Grünwald Equity eine Dividende iHv 0,75 € / Aktie ausgeschüttet werden. Diese Ausschüttung entspricht etwa 75 % des Nettogewinns und erscheint angesichts 3 dividendenloser Jahre angemessen. Die Liquidität des Unternehmens bleibt dennoch angesichts einer EK-Quote von 80% und einem Barmittelbestand von 24 Mio. gewährleistet. Auch der Vorstand teilt zum Gegenantrag mit, dass die \"wirtschaftliche Situation...grundsätzlich eine höhere Ausschüttung erlauben würde
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für
das Geschäftsjahr 2011
Zustimmung
Begründung:
Der Vertrauensvorschuss des Vorjahres (Enthaltung statt Ablehnung) hat sich bestätigt: Die eingeleitete Trendwende wurde erfolgreich fortgesetzt und der Vorstand hatte ein erfolgreiches Jahr. Der Umsatz konnte um über 30 % auf das hohe \"Vorkrisenniveau\" gesteigert werden. Durch die harten Restrukturierungsmaßnahmen der letzten Jahre ist das Konzernergebnis aber viel besser, so wird u.a. eine sehr gute EBIT-Marge von 22% erzielt. Die Produktion arbeitet jetzt effizient, der Auftragseingang ist nicht zuletzt durch die neue Sortimentspolitik wieder auf einem hohen Niveau.
In der Erwartung, dass die Vorstandsentlastung wieder per Einzelentlastung erfolgt (mit der Konsequenz, dass sich die Vorstände Pape und Heusel wieder mit ihren großen Aktienpaketen gegenseitig entlasten) wird der SdK-Vertreter aber die Sinnhaftigkeit und vor allem Rechtmäßigkeit dieser Vorgehensweise in der HV kritisch hinterfragen.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates
für das Geschäftsjahr 2011
Zustimmung
Begründung:
Der AR ist seiner Überwachungs- und Beratungsfunktion nachgekommen, wie sich nicht zuletzt am Aufsichtsratsbericht zeigt.
TOP 5
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschluss- und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012
Ablehnung
Begründung:
Die \"sonstigen Leistungen\" haben sich gegenüber dem Vorjahr verdoppelt. Sie umfassen laut Vorabauskunft der Gesellschaft Unterstützungsleistungen von 30 T € (ca. 40% des Prüfungshonorars), die u.E. nicht zwingend vom Abschlussprüfer hätten durchgeführt werden müssen. Damit ist die von der SdK geforderte Trennung von Beratung und Prüfung nicht hinreichend gegeben.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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