Hauptversammlung der SKW Stahl-Metallurgie Holding AG am 14.6.2012
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten und testierten Jahresabschlusses sowie des gebilligten und testierten Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats der SKW Stahl-Metallurgie Holding AG sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4 und 5, 315 Absatz 4 des Handelsgesetzbuches, jeweils für das Geschäftsjahr 2011
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung: Der Konzernjahresüberschuss beträgt 11.788.000 €. Davon werden 3.272.465 € ausgeschüttet. Diese Ausschüttungsquote liegt unter der von der SdK (40 % - 60 %) vorgeschlagenen Ausschüttungsquote. Die Ausschüttungsquote beträgt ca. 27 %. Bei einer Konzerneigenkapitalquote von ca. 41 % ist eine höhere Ausschüttung für die Aktionäre angemessen. Der Konzernjahresüberschuss wurde gegenüber 2010 um ca. 2,8 Mio. € gesteigert. Allerdings ist im Ergebnis ein Sondereffekt von 6,2 Mio. € beinhaltet.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011
Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat gut gearbeitet. Der Umsatz konnte um 13 %
gesteigert werden, das Konzernergebnis um ca. 2,8 Mio. Da Einzelentlastung geplant ist, wird bei Vorstand Ertl, dessen Bestellung im Geschäftsjahr widerrufen worden ist, dessen Entlastung von den Angaben in der HV abhängig gemacht.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat hat den Vorstand gut beraten und überwacht. Der Umsatz konnte um 13 % gesteigert werden und das Konzernergebnis um 2,8 Mio. Beim EBIT DA wurde der höchste Wert in der Konzerngeschichte seit dem Börsengang erreicht.
TOP 5
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012
Zustimmung
Begründung: Der Abschlussprüfer hat nur Abschlussprüfungsleistungen erbracht.
TOP 6
Beschlussfassung über die Festsetzung der Aufsichtsratsvergütung
Zustimmung
Begründung: Die Aufsichtsratsvergütung wird entsprechend den Empfehlungen des Corporate Governance Codex und auch entsprechend den Ansichten der SdK auf eine Fixvergütung umgestellt. Die vorhergehende Vergütung setzte sich aus einer fixen und variablen Vergütung für den Aufsichtsrat zusammen. Die feste Vergütung betrug € 10.000,00 und wird jetzt auf € 12.000,00 pro Mitglied erhöht.
Das Sitzungsgeld erhöht sich von €500,00 auf € 1.000,00 je Präsenzsitzung des Gesamtaufsichtsrats. Die Erhöhung ist moderat und den Aufgaben und der Verantwortung der Aufsichtsratsmitglieder angemessen.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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