Hauptversammlung der SURTECO SE am 22.06.2012
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, der Lageberichte für die SURTECO SE und den Konzern einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs (HGB) sowie der Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289a HGB mit dem Corporate Governance Bericht für das Geschäftsjahr 2011, des Vorschlags für die Verwendung des Bilanzgewinns und des Berichts des Aufsichtsrats.
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung:
Mit einer Ausschüttung von EUR 0,45 je dividendenberechtigter Stückaktie und einem Gesamtbetrag von rund EUR 4,9 Mio. schüttet die Gesellschaft ca. 80 % des Bilanzgewinns (in Höhe von € 6,2 Mio.) und ca. 40 % des Konzernjahresüberschusses (in Höhe von € 12,4 Mio.) aus.
Die SdK geht davon aus, dass der Konzernjahresüberschuss zwischen den Aktionären und der Gesellschaft aufgeteilt und damit regelmäßig 40 bis 50 % des Konzernjahresüberschusses ausgeschüttet werden soll.
Die konkrete Ausschüttungsquote von ca. 40 % liegt damit zwar an der unteren Grenze dieser Vorgabe, ist aber aus Sicht der SdK akzeptabel.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011
Zustimmung
Begründung:
Im Berichtsjahr ist der Konzernumsatz im Vergleich zum Vorjahr um 5 % auf EUR 408,8 Mio. angestiegen und entspricht in etwa dem Umsatz des Rekordjahres 2007. Das im Berichtsjahr erzielte EBIT ist zwar um 16 % im Vergleich zum Vorjahr gesunken, beträgt aber immer noch € 35,0 Mio. Die Eigenkapitalquote liegt nach einem leichten Anstieg im Vergleich zum Vorjahr bei 44,9 %.
Es besteht auf dieser Grundlage kein Anlass daran zu zweifeln, dass der Vorstand seinen Pflichten im Berichtsjahr ordnungsgemäß nachgekommen ist. Aus Sicht der SdK e.V. ist ihm daher die Entlastung zu erteilen.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Zustimmung
Begründung:
Die Gesellschaft hat sich im Berichtsjahr stabil weiter entwickelt. Es ist daher davon auszugehen, dass der Aufsichtsrat seine Überwachungs- und Beratungsfunktionen ordnungsgemäß wahrgenommen hat.
Der Aufsichtsrat tagte in insgesamt 4 Sitzungen, bei denen kein Mitglied an weniger als der Hälfte der Sitzungen teilgenommen hat. Es fanden darüber auch diverse Ausschusssitzungen statt.
Aus Sicht der SdK e.V. ist den Mitgliedern des Aufsichtsrats daher die Entlastung zu erteilen.
TOP 5
Wahlen zum Aufsichtsrat
Zustimmung
Begründung:
Der Kandidat, Herr Markus Kloepfer, Diplom-Ingenieur, Essen, soll nach dem Ausscheiden von Herrn Karl Becker zum Aufsichtsrat gewählt werden.
Herr Kloepfer ist auch noch Aufsichtsratsmitglied der Klöpfer & Königer GmbH & Co. KG, Garching.
Gegen seine Wahl bestehen keine Bedenken.
Zu den Formalien der Wahl wird in der Hauptversammlung aber noch angesprochen werden, dass Herr Kloepfer im Rahmen der Einladung nicht ausreichend persönlich vorgestellt wurde. Die Einladung enthält auch keinen Hinweis darauf, ob sich durch die Ergänzungswahlen an der Person des Vorsitzenden bzw. an der Position des unabhängigen Finanzexperten oder auch an der Zusammensetzung der Ausschüsse etwas verändert. Allein mit den veröffentlichten Informationen ist es gerade für die Aktionäre, die an der Hauptversammlung nicht teilnehmen aber gleichwohl ihr Stimmrecht ausüben wollen, nicht möglich, sich ein umfassendes Bild von der Person und der Qualifikation des Kandidaten zu verschaffen.
TOP 6
Beschlussfassung über die Vergütungsregelung für Mitglieder in Ausschüssen des Aufsichtsrats sowie Änderung von § 12 der Satzung
Enthaltung
Begründung:
Die Mitglieder des Prüfungsausschusses sollen eine zusätzliche Vergütung von insgesamt € 40 TS pro Jahr erhalten.
Damit setzt die Gesellschaft AG die Regelung in Ziffer 5.4.6 des Deutschen Corporate Governance Kodex um, wonach bei der Vergütung die Mitgliedschaft in Ausschüssen berücksichtigt werden soll.
Allerdings ist nicht nachvollziehbar, dass die Tätigkeit von 4 Aufsichtsratsmitgliedern allein im Prüfungsausschuss eine zusätzliche Vergütung von insgesamt € 40 TS im Jahr rechtfertigen könnte.
TOP 7
Wahl des Abschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2012
Zustimmung
Begründung:
Die SdK e.V. stimmt der Wahl der PricewaterhouseCoopers, München, zu.
Es bestehen keine Zweifel an der dafür erforderlichen Unabhängigkeit.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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