Hauptversammlung der HCI HAMMONIA SHIPPING AG am 15. Juni 2012 in Hamburg
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der HCI HAMMONIA SHIPPING AG mit Lagebericht der Gesellschaft sowie des gebilligten
Konzernabschlusses mit Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2011 mit dem Bericht des Aufsichtsrats und dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5, § 315 Abs. 4 HGB
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2
Beschlussfassung über die Gewinnverwendung für das Geschäftsjahr 2011
Zustimmung
Begründung: In Anbetracht der für große Teile der Flotte nicht auskömmlichen Charterraten sowie der nun wieder aufzunehmenden Darlehenstilgungen ist mit Blick auf die Liquidität der Gesellschaft und des Konzerns, der am Tropf der
finanzierenden Banken hängt, eine Ausschüttung nicht zu verantworten. Das
negative Konzernergebnis unterstreicht diese Einschätzung eines auch angesichts des ausgewiesenen Bilanzgewinns nicht vorhandenen Ausschüttungsspielraumes.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011
Zustimmung
Begründung: Trotz der nicht plangemäßen Entwicklung der Gesellschaft und des Konzerns ist der Vorstand im schwierigen Umfeld der Finanz-, Wirtschafts- und Schifffahrtskrise fortgesetzt bemüht, die HCI HAMMONIA SHIPPING AG zu
stabilisieren und durch Arrondierungen moderat fortzuentwickeln.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2011
Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat ist, soweit für die SdK nachvollziehbar, seiner
Kontroll- und Beratungsfunktion nachgekommen.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2012
Zustimmung
Begründung: Gegen eine erneute Bestellung der HANSA PARTNER GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, bestehen seitens der SdK keine
Bedenken.
TOP 6
Neuwahl des Aufsichtsrats
Zustimmung
Begründung: Gegen die Wiederwahl des bisherigen Aufsichtsrats gibt es seitens der SdK keine Einwände.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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