Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 14.06.12



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Hauptversammlung der TAG Immobilien AG am 14.6.2012

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2011, der Lageberichte für die TAG Immobilien AG und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns 2011 sowie des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2011

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung
Begründung: Die Wiederaufnahme der Dividendenzahlung – auch wenn diese nur € 0,20 beträgt – ist sehr erfreulich, nachdem die Aktionäre im vergangenen Jahrzehnt nur einmal eine Zahlung erhalten haben.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011

Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat es geschafft, die Gesellschaft in eine neue Größenordnung und Ertragskraft durch Käufe sowie ein striktes Kostenmanagement und Leerstandsabbau zu führen.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011

Zustimmung
Begründung: Diese starke Expansion der Gesellschaft ist nur mit voller Unterstützung des Aufsichtsrates möglich. Soweit es beurteilt werden kann, erfüllt der Aufsichtsrat seine Überwachungs- und Beratungsfunktion pflichtgemäß.

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012

Zustimmung
Begründung: Es sind keine Punkte erkennbar, die gegen die Wahl der KPMG AG Wirtschafts-prüfungsgesellschaft sprechen.

TOP 6
Wahl eines Mitglieds zum Aufsichtsrat

Zustimmung
Begründung: Soweit ersichtlich, ist der Vorschlag zur Wahl von Frau Bettina Stark, General-bevollmächtigte der Deutschen Kreditbank Aktiengesellschaft eine sehr gute Ergänzung des Aufsichtsrates.
Im März 2012 erfolgte die Akquisition mit der DKB Immobilien AG. Dementsprechend sind auf der Hauptversammlung mögliche noch bestehende Interessenkonflikte zu hinterfragen.

TOP 7
Beschlussfassung über die Änderung von § 2 der Satzung (Unternehmensgegenstand)

Zustimmung
Begründung: Der Anpassung der Satzung ist bei Ausübung der Kaufoption bzgl. des veräußerten Geschäftsbereiches konsequent.

TOP 8
Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2012/I, über die Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie über die entsprechende Satzungsänderung

Ablehnung
Begründung: Es wird vorgeschlagen, neues genehmigtes Kapital in Höhe von € 40 Mio. bzw. 41% des gegenwärtigen Grundkapitals zu beschliessen. Nach Auffassung der SdK sollte eine Grenze von 25% des derzeitigen Kapitals bezüglich der Genehmigung eingehalten werden.Soweit mehr Kapital von der Gesellschaft benötigt wird, sollte dieses einer künftigen Hauptversammlung vorbehalten werden und nicht Vorstand und Aufsichtsrat alleine überlassen werden.
Diese Auffassung hat sich auch im Wesentlichen bei den meisten privaten und institutionellen Anlegern durchgesetzt.

TOP 9
Beschlussfassung über die Anpassung des Bedingten Kapitals 2009/I und des Bedingten Kapitals 2010/1 sowie über die entsprechenden Satzungsänderungen

Ablehnung
Begründung: Siehe TOP 8

TOP 10
Beschlussfassung über die Erneuerung der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts bei Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen und/oder Optionsschuldverschreibungen auf Basis der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 26. August 2011

Ablehnung
Begründung: Grundsätzlich begrüßt die SdK die Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, da diese eine günstige Finanzierungsform für die Gesellschaft darstellt. Insgesamt ist dieser Punkt aber gemeinsam mit TOP 8 zu sehen, da das genehmigte Kapital mit über 25% genehmigt wird. Mit diesem Beschlussvorschlag wird die Grenze noch weiter überschritten.

TOP 11
Beschlussfassung über eine Ermächtigung zur Begebung von Genussrechten und über die Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts

Zustimmung
Begründung: Die Ausgabe von Genussrechten ohne Wandlungsmöglichkeit in Aktien und mit möglichem Gewinnbezug bei größtmöglicher Wahrung des Bezugsrechts der Aktionäre erhöht den finanziellen Handlungsspielraum der Verwaltung in sinnvoller Weise.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.