Hauptversammlung der Rhön Klinikum AG am 13.6.2012
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2011 nebst den Lageberichten der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2011 (jeweils einschließlich der jeweiligen Erläuterungen zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2011) sowie des Berichtes des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011.
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung: Trotz hoher Zukäufe und einer entsprechenden Verschuldung von EUR 552 Mio (1.6x EBITDA), ist Rhön-Klinikum solide finanziert. Die EK-Quote beträgt 50.3%. Damit ist die um 21% erhöhte Dividende von EUR 0,45 (nach EUR 0,37) sowie die Ausschüttungsquote von beinahe 40% zu begrüßen und sollte die weitere Expansion sowie die nötigen Investitionen nicht behindern.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011
Zustimmung
Begründung: In einem schwierigen Umfeld, geprägt von Belastungen durch den Gesetzgeber, aber auch steigenden Personalkosten, hat sich das Unternehmen sehr gut geschlagen. Der Umsatz stieg um 3% und der Jahresüberschuss um 11%. Zusätzlich wurden weiter Akquisitionen zu annehmbaren Preisen getätigt. Damit hat der Vorstand die gegebenen Planungen mindestens erfüllt.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Zustimmung
Begründung: Rhön-Klinikum hat die 2012 Prognosen erfüllt und weitere strategische Weichenstellungen getätigt. Die AR sind bei den meisten Sitzungen anwesend gewesen und scheinen ihren Aufsichtspflichten nachgekommen zu sein. In wieweit sich ein Interessenkonflikt einzelner AR Mitgliedern zum Nachteil der freien Aktionäre durch das gegenwärtig laufende Übernahmeangebot der Fresenius AG ergeben kann ist nicht Gegenstand der Entlastung, wird aber auf der HV hinterfragt werden.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012
Ablehnung
Begründung: Die Höhe des Honorars erscheint mit EUR 2,7 Mio sehr hoch und liegt nochmals 6% über dem Vorjahr. Zusätzlich hat Rhön andere Abschlussprüferleistungen von EUR 1,2 Mio, so dass sich die gesamten Kosten auf ERU 3,9 Mio belaufen. Natürlich bedeuten die vielen Kliniken und Akquisitionen erhöhte Prüfungsanforderungen doch erscheint der Betrag sehr hoch und muss hinterfragt werden. Die sonstigen Prüfungsleistungen betragen mehr als EUR 1 Mio und überschreiten die von der SdK maximal akzeptierten 25% mit 41% deutlich.
TOP 6
Beschlussfassung über eine neue Ermächtigung zum Erwerb und Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG sowie den Ausschluss des Bezugsrechts
Zustimmung
Begründung: Der alte Vorratsbeschluss läuft aus und wird durch einen neuen Beschluss mit der Ermächtigung bis zu 10% der Aktien zurückzukaufen ersetzt. Angesichts weiterer Zukäufe und einer deutlichen Verschuldung ist es sehr unwahrscheinlich, dass die Ermächtigung in größerem Umfang genutzt wird.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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