Hauptversammlung der PVA TePla AG am 13.6.2012
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses per 31. Dezember 2011 nebst den jeweiligen Lageberichten sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das am 31. Dezember 2011 beendete Geschäftsjahr, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns und des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und 5 HGB und § 315 Abs. 4 HGB
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung: Bezogen auf das Konzernergebnis iHv 9,1 Mio. Euro ergibt sich lediglich eine Ausschüttungsquote von 35,7%. Im Hinblick auf den handelsrechtlichen Bilanzgewinn wäre zudem prinzipiell eine höhere Ausschüttungssumme wünschenswert. Vor dem Hintergrund des von konjunktureller Zyklizität geprägten Semiconductor-Segments sowie der auf das Segment Solar Systems durchschlagenden Überkapazitäten in der Photovoltaik-Industrie erscheint die vorgeschlagene Dividende jedoch angemessen.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011
Zustimmung
Begründung: Im Geschäftsjahr 2011 konnten nahezu alle wesentlichen Ertragskennzahlen gesteigert werden. Das Unternehmen scheint insgesamt gut aufgestellt zu sein.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Zustimmung
Begründung: Der Bericht des AR ist aussagekräftig. Es kann davon ausgegangen werden, dass der AR seiner Beratungs- und Kontrollfunktion nachgekommen ist.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012
Zustimmung
Begründung: Die fachliche Expertise spricht für die Wahl der e Ebner Stolz Mönning Bachem GmbH & Co. KG zum Abschlussprüfer.
TOP 6
Beschlussfassung über die Aufhebung des bisherigen Genehmigten Kapitals und die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals und entsprechende Satzungsänderung
Ablehnung
Begründung: Durch den Vorratsbeschluss soll der Vorstand ermächtigt werden, dass Kapital mit und ohne Ausschluss des Bezugsrechts um 10.874.994 € zu erhöhen, was einer Quote von 50% des Grundkapitals entspricht. Auch wenn die Beschlussvorlage vorsieht, dass eine Barkapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts den Anteil von 10% des Grundkapitals nicht übersteigen darf, lehnt die SdK Ermächtigungen in dieser Größenordnung aus grundsätzlichen Erwägungen ab. Vorhaben dieser Größenordnung sollten der Hauptversammlung zum Beschluss vorgelegt werden.
TOP 7
Zustimmung zu dem Organschaftsvertrag zwischen der PVA TePla AG einerseits und der PVA TePla Analytical Systems GmbH andererseits
Zustimmung
Begründung: Üblicher Vertrag innerhalb eines Konzernverbundes. Dieser dient auch der steuerlichen Optimierung.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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