Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 21.06.12



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Hauptversammlung der BHS tabletop AG am 21.06.2012

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der BHS tabletop AG, des gebilligten Konzernabschlusses sowie des Lageberichts und des Konzernlageberichts (einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 HGB) für das Geschäftsjahr 2011, des Vorschlags für die Verwendung des Bilanzgewinns und des Berichts des Aufsichtsrats.

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2011

Zustimmung
Begründung: Angesichts eines Bilanzgewinns von knapp 2 Mio. Euro und einem Jahresergebnis von 4,0 Mio. Euro hält die SdK die vorgeschlagene Dividende von 0,56 Euro je Aktie für sachgerecht.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011

Zustimmung
Begründung: Dem Unternehmen gelang es in einem schwierigen Markt (energiekostenintensive Produktion) steigende Umsatzerlöse und nachhaltige Gewinne zu erzielen. Die Aufstellung des Konzerns erwies sich als zukunftsfähig und die Perspektiven für den Weltmarktführer für Profi-Porzellan für das Hotel- und Gastronomiegewerbe sind positiv.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011

Zustimmung
Begründung: Die strategische Ausrichtung ist überzeugend. Die Berichterstattung zeigt eine ordnungsgemäße Ausübung der obliegenden Pflichten.

TOP 5
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2012

Zustimmung
Begründung: Gegen die Bestellung des Wirtschaftsprüfers bestehen keine Bedenken. Allerdings konnte nicht geklärt werden, wie lange der Wirtschaftsprüfer die Gesellschaft schon prüft; dies wird auf der HV geklärt. Sollte er die Gesellschaft schon mehr als 10 Jahre prüfen, erfolgt Ablehnung.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.