Hauptversammlung der edding AG am 20.6.2012
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Da das gezeichnete Kapital eingeteilt ist in 600.000 im Familienbesitz befindlichen stimmberechtigten Stammaktien und 473.219 stimmrechtslosen Vorzugsaktien, drücken die nachstehend aufgeführten Abstimmungsempfehlungen nur die Meinung der SdK zu den Beschlussvorschlägen aus - stellvertretend für die Vorzugsaktionäre. Sie sind daher in Klammern gesetzt.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der edding Aktiengesellschaft, des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts und des Konzernlageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2011
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahrs 2011
(Zustimmung)
Begründung: Es soll fast der gesamte Bilanzgewinn ausgeschüttet werden, um Dividenden- Kontinuität zu erreichen. Die Aktionäre sollen nicht unter den Sondereinflüssen des abgelaufenen Jahres leiden.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011
(Zustimmung)
Begründung: Die Gesellschaft konnte die sehr guten Umsatzzahlen des Vorjahres um 2% steigern, musste aber einen wesentlich reduzierten Jahresüberschuss von 2,2 Mio. nach
5,0 Mio. ausweisen. Es musste aber eine Steuerzahlung für vergangene Jahre in Höhe von 2,0 Mio. incl. Zinsen verkraftet werden, die eventuell (teilweise) rückerstattet werden.
Außerdem mussten erhebliche (teilweise nicht realisierte) Kursverluste (2,9 Mio. nach
T€ 885) in der Türkei und Lateinamerika hingenommen werden. Auch wurden verstärkte Werbe- und Marketinganstrengungen unternommen, so dass die Kosten hierfür von 10,2 auf 11,7 Mio. anstiegen.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
(Zustimmung)
Begründung: Soweit erkennbar, ist der Aufsichtsrat seinen Pflichten, der Überwachung und Beratung des Vorstands, nachgekommen. Siehe auch Begründung unter TOP 3.
TOP 5
Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats
(Zustimmung)
Begründung: Gemäß § 12 der Satzung bestimmt die HV über die Grundvergütung der Aufsichtsratsmitglieder. Diese soll zum Vorjahr unverändert bleiben.
TOP 6
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012
(Zustimmung)
Begründung: Erneut steht die Ebner Stolz Mönning Bachem GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Wahl als Abschlussprüferin. Es bestehen keine Bedenken gegen die Wiederwahl.
TOP 7
Wahlen zum Aufsichtsrat
(Zustimmung)
Begründung: Gegen die Wiederwahl der jetzigen Aufsichtsratsmitglieder bestehen keine Bedenken
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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