| Hauptversammlung der Koenig & Bauer AG am 14.6.2012 
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.   
TOP 1 <Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und Lageberichts (einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Absatz 4 HGB und zu den rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystemen nach § 289 Absatz 5 HGB) der Koenig & Bauer Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2011, des gebilligten Konzernabschlusses nach IFRS und Konzernlageberichts (einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 315 Absatz 4 HGB) der Koenig & Bauer-Unternehmensgruppe für das Geschäftsjahr 2011 und des Berichts des Aufsichtsrats
 
Keine Abstimmung erforderlich.
  
TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der Koenig & Bauer Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2011
 
Zustimmung Begründung:   Die SdK wird der vorgeschlagenen Verwendung des Bilanzgewinns auf Grund des nur leicht positiven Gesamtkonzernergebnisses zustimmen.
 
TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands der Koenig & Bauer Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2011
 
Zustimmung Begründung:  Die SdK beabsichtigt, dem TOP 3 zuzustimmen, da der Vorstand nach derzeitigem Kenntnisstand seine Aufgaben zur Neuausrichtung und Optimierung der Gesellschaft, insbesondere in den insgesamt als schwierig anzusehenden Zeiten für die Unternehmen im Druckbereich, zukunftsorientiert gelöst hat.
 
TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Koenig & Bauer Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2011
 
Zustimmung Begründung: Aus unserer derzeitigen  Sicht  hat der Aufsichtsrat seine Aufgaben der Beratung, Kontrolle und Überwachung des Vorstands in der laufenden Berichtsperiode stets wahrgenommen.
 
TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012
 
 Zustimmung Begründung:  Gegen die Wahl des Abschlussprüfers besteht aus Sicht der SdK keinerlei Bedenken.
 
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden. 
						
 
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