Hauptversammlung der Deutsche Wohnen AG am 6.6.2012
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2011, der Lageberichte für die Gesellschaft und den Konzern einschließlich des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289 Absatz 4 und 5, § 315 Absatz 4 des Handelsgesetzbuchs zum 31. Dezember 2011.
Der AR hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt. Eine Beschlussfassung ist daher nicht notwendig; der Geschäftsbericht liefert ausreichend Informationen über Finanz-, Vermögens- und Ertragslage.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2011 der Deutsche Wohnen AG
Zustimmung
Begründung: Die Ergebniszahlen der AG und des Konzerns haben sich verbessert; die Dividende von 0,23 Euro entspricht der Höhe des Bilanzgewinns der AG und 46,5 % des Konzernperiodenergebnisses.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011
Zustimmung
Begründung: Vorstand hat profitables Wachstumsversprechen eingehalten und dazu weitere wertsteigernde Zukäufe getätigt.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Zustimmung
Begründung: AR hat die wachstumsorientierte Geschäftspolitik, vor allem in den Ballungsgebieten, voll unterstützt. 93 % des Wohnungsbestandes liegen in Regionen, für die eine positive Entwicklung prognostiziert wird.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichtes für das Geschäftsjahr 2012
Ablehnung
Begründung: Neben den Kosten für die Abschlussprüfung hat die Gesellschaft Ernst&Young außer Bestätigungs- und Bewertungsleistungen weitere hohe Honorare für Beratung und sonstige Leistungen erlöst. Die SdK fordert eine weitgehende Trennung von Prüfung und Beratung zur Sicherstellung und Unabhängigkeit der Abschlussprüfung.
TOP 6
Wahlen zum Aufsichtsrat
Zustimmung
Begründung: Mit der beabsichtigten Wahl des früheren Wirtschaftsministers Wolfgang Clement in den AR gewinnt die Gesellschaft eine Persönlichkeit des öffentlichen Lebens mit entsprechenden Verbindungen.
TOP 7
Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2012 mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts und Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals sowie Änderung von § 4 a der Satzung
Zustimmung
Begründung: Das vorgeschlagene zu genehmigende Kapital in Höhe von 50 % des Eigenkapitals geht damit an die Grenze des gesetzlich Möglichen. In dieser Höhe wird ein genehmigtes Kapital von der SdK grundsätzlich nicht akzeptiert. Im vorliegenden Fall erscheint aufgrund der unter Berücksichtigung des Geschäftsmodells und der Marktlage vertretbaren Wachstumsstrategie eine Ausnahme gerechtfertigt. Der vorgeschlagene Ausschluss von 10 % bzw. 20 % bei Bar- und/oder Sacheinlagen kann in diesem Falle eine wirtschaftlich vertretbare Finanzierungsvariante bei zügigen Investitionsentscheidungen sein.
TOP 8
Erteilung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen und/oder Genussrechten mit Wandlungs- oder Optionsrecht (bzw. einer Kombination dieser Instrumente) mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts, Schaffung eines Bedingten Kapitals 2012, Aufhebung der bestehenden Ermächtigungen zur Ausgabe von Wandel- und Optionsschuldverschreibungen, Aufhebung des Bedingten Kapitals 2011 (§ 4 b der Satzung) und entsprechende Satzungsänderung
Zustimmung
Begründung: Die SdK lehnt grundsätzlich die Ausgabe von Schuldverschreibungen gegen Erbringung einer Sachleistung ab. Da aber auch hier eine Beschränkung auf 10 % bzw. 20 % des EK gegeben ist, eine Addition mit dem Bezugsrechtsausschluss nach TOP 7 ausgeschlossen wird und die Gesellschaft eine nachhaltige Wachstumspolitik betreibt, kann zugestimmt werden.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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