Hauptversammlung der Tognum AG am 5.6.2012
Endgültiges Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Tognum AG, des gebilligten Konzernabschlusses, des für die Tognum AG und den Konzern zusammengefassten Lageberichts mit den erläuternden Berichten zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung: Die Gesellschaft schüttet ca. 41% vom Konzernergebnis aus. Die Dividende wird um 50 % erhöht.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011
Antrag auf Einzelentlastung
Begründung: Mit Ausnahme von des zwischenzeitlich ausgeschiedenen Herrn
Kneipp wird die SdK den Vorstand entlasten.
Der Umsatz wurde um 16 % gesteigert. Das bereinigte
Konzernergebnis wurde von 160 Mio. auf 240 Mio. gesteigert.
Die Entlastung von Vorstand Peter Kneipp sollte vorläufig nicht stattfinden, da hier in
Bezug auf Korruptionsvorwürfe in Süd-Korea staatsanwaltschaftlich ermittelt wird. Die SdK wird daher die Vertagung der Entlastung fordern und andernfalls gegen die Entlastung von Herrn Kneipp stimmen.
Abweichung vom geplanten Abstimmungsverhalten zu TOP 3
TOP 3 wurde mit JA gestimmt, da bei ausgeschiedenem Vorstand Kneipp in einer Abfindungsvereinbarung eine sogenannte Öffnungsklausel enthalten ist, die mögliche Schadenseratzansprüche zu Gunsten der Gesellschaft offen hält.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Enthaltung
Begründung: Vier Aufsichtsratsmitglieder auf der Kapitaleignerseite sowie ein Ersatz-
Aufsichtsratsmitglied haben im September 2011 ihre Ämter niedergelegt.
Die Gründe sind nicht bekannt.
Nach Klärung in der Hauptversammlung wird gegebenenfalls bei Entlastung anders
abgestimmt.
TOP 5
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers (sowie des Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht von unterjährigen Finanzberichten) jeweils für das Geschäftsjahr 2012
Ablehnung
Begründung: Das Honorar für sonstige Leistungen beträgt etwa 50 % des Honorars
für Abschlussprüfungsleistungen. Damit ist die 25 % Grenze, die die SdK im Hinblick
auch auf die Unabhängigkeit der Abschlussprüfer gesetzt hat, überschritten.
TOP 6
Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern
Ablehnung
Begründung: Die neu zu wählenden Aufsichtsratsmitglieder kommen alle aus dem
Großaktionärsbereich. Hier bestehen Interessenskonflikte.
Allerdings ist ein unternehmerischer Squeeze out am Laufen, gegen den Klage
eingereicht worden ist. Vorgeschlagene Aufsichtsratskandidaten haben sicherlich die
entsprechende Qualifikation.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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