Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 04.06.12



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Hauptversammlung der Hesse Newman AG am 4.6.2012

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Hesse Newman Capital AG und des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts der Hesse Newman Capital AG und des Konzerns, des Berichts des Aufsichtsrats und des Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 IV Nr. 1-5, V, 315 IV HGB für das Geschäftsjahr 2011

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2011

Zustimmung
Begründung: Es wird vorgeschlagen, den Bilanzgewinn in Höhe von € 3,2 Mio. vorzutragen. Nach den schweren Jahren hat die Hesse Newmann AG den Turn-Around geschafft. Erstmals wurde wieder ein positives Ebit von +0,8 erwirtschaftet, einschließlich Finanzergebnis sogar € 2,8 Mio. Nach den Jahren hoher Verluste und Restrukturierung ist es gerechtfertigt - auch bei einem Eigenkapitalanteil von 56% -, den Bilanzgewinn vorzutragen. Bei weiter steigenden Ergebnissen sollte die Gesellschaft jedoch bald die Dividendenfähigkeit erreicht haben und an die Aktionäre einen angemessenen Teil ausschütten.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011

Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat ein sehr gutes Ergebnis vorgelegt. Das platzierte Volumen hat sich mehr als verdoppelt ebenso die damit entstandenen Umsatzerlöse, die Investmentstrategie mit Core-Immobilien auch unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeit. Der Schwerpunkt Immobilien scheint erfolgreich zu sein. Die Hesse Newman AG hat sich bereits unter den Top Ten der Immobilienfondsanbieter platziert.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011

Zustimmung
Begründung: Um dieses gute Ergebnis zu erreichen, ist eine engere gute Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat notwendig. Dieses scheint hervorragend funktioniert zu haben.

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012

Ablehnung
Begründung: Es sind keine Punkte erkennbar, die gegen die Wahl von O&R Oppenhoff & Rädler AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft als Abschlussprüfer sprechen. Von dem Gesamthonorar des Abschlussprüfers entfallen rund 23% auf die Steuerberatungsleistung. Aus Sicht der SdK erwarten wir die Unabhängigkeit des Wirtschaftsprüfers und dass die Prüfungsleistungen weitgehend von den Steuerberatungsleistungen und sonstige Leistungen zu trennen sind. Zu Hinterfragen ist darüber hinaus, ob O&R Oppenhoff & Rädler AG noch andere Leistungen innerhalb des Konzerns erbringt, so z.B. für die Fondsgesellschaften. Sollte dies der Fall sein, ist die Grenze der Unabhängigkeit (25% des Gesamthonorars) aus Sicht der SdK nicht eingehalten und dadurch ist die Wahl des Abschlussprüfers abzulehnen.

Auf der Hauptversammlungkann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.