Hauptversammlung der GBK Beteiligungen AG am 12.6.2012
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts des Vorstands sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2011
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2011
Zustimmung
Begründung:
Der Vorschlag - einschließlich Sonderdividende in Höhe von € 0,25 - ist fair und beinhaltet eine sehr hohe Ausschüttungsquote und eine Ausschüttungsrendite von über 4%.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
Zustimmung
Begründung:
Der Vorstand hat das Beteiligungsportfolio weiterentwickelt, fünf Beteiligungen veräußert und einen guten Ertrag erzielt.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Zustimmung
Begründung:
Die Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat scheint sehr gut zu funktionieren. Dies repräsentieren die guten Zahlen.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012
Zustimmung
Begründung:
Es gibt keine Anzeichen die gegen die Wahl von Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Abschlussprüfer sprechen.
TOP 6
Neuwahl des Aufsichtsrats
Zustimmung
Begründung:
Es werden von den sechs zu wählenden Aufsichtsratsmitgliedern vier bisherige und zwei neue Mitglieder vorgeschlagen. Soweit ersichtlich erfüllen sämtliche Vorschläge die Voraussetzungen, die wir an einen Aufsichtsrat stellen, einschließlich unabhängiger Mitglieder. Nicht ersichtlich war, wer den Aufsichtsratvorsitz bei diesen Kandidaten übernehmen soll.
TOP 7
Beschlussfassung über die Aufhebung des bisherigen Genehmigten Kapitals, Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals mit Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss für Spitzenbeträge und entsprechende Änderung von § 4 der Satzung (Grundkapital)
Ablehnung
Begründung:
Der Vorstand schlägt vor, für eine weitere Fünfjahresperiode ein genehmigtes Kapital in unveränderter Höhe von € 16,8 Mio. zu schaffen. Auch wenn sich keine Änderung in der Höhe ergibt - sondern ausschließlich eine weitere Fünfjahresperiode - hat sich die Lage an dem Kapitalmarkt in den letzten fünf Jahren dahingehend geändert, dass weitgehend Privatanleger sowie institutionelle Anleger - wie auch die SdK - genehmigtes Kapital in Höhe von über 25% des Grundkapitals ablehnt. Berücksichtigt man darüber hinaus, dass noch eine Liquidität von über € 10,0 Mio. vorhanden ist, bestände die Möglichkeit - auch bei einem kleineren genehmigten Kapital von bis zu € 8,4 Mio. (25%) - die Ziele der Gesellschaft zu erreichen und weiter zu entwickeln. Auf den kommenden Hauptversammlungen könnten nach Ausnutzung dieser Größenordnung die Aktionäre erneut gebeten werden, ein genehmigtes Kapital zu schaffen.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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