Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 26.06.12



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Hauptversammlung der Südwestdeutsche Salzwerke A G am 26.6.2012

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses jeweils zum 31. Dezember 2011, der Lageberichte für die SÜDWESTDEUTSCHE SALZWERKE AG und den Konzern der SÜDWESTDEUTSCHE SALZWERKE, des Berichts des Aufsichtsrats sowie der erläuternden Berichte zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und 5, § 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs jeweils für das Geschäftsjahr 2011

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Ablehnung
Begründung: Die SdK fordert eine Ausschüttungsquote von 40 – 60% des Konzernjahresüberschusses. Der Konzernjahresüberschuss beträgt Euro 2,28 je Aktie. Die vorgeschlagene Ausschüttung von Euro 0,75 entspricht ca. 33% des Konzernjahresüberschusses, also weniger als von der SdK gefordert.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011

Zustimmung
Begründung: Aus Sicht der SdK hat der Vorstand seine nach Satzung und Gesetz vorgesehenen Pflichten erfüllt.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011

Zustimmung
Begründung: Es gibt keine Anhaltspunkte, die gegen eine Entlastung des Aufsichtsrates sprechen würden. Aus Sicht der SdK hat der Vorstand seine nach Satzung und Gesetz vorgesehenen Pflichten erfüllt.

TOP 5
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts

Ablehnung
Begründung: Die SDK fordert einen Wechsel der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nach 7 bis 10 Jahren. Es soll damit eine zu große Vertraulichkeit zwischen der Prüfungsgesellschaft und der zu prüfenden Gesellschaft verhindert werden. Es ist nicht bekannt wie lange die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers AG schon prüft.

Außerdem fordert die SdK grundsätzlich und prinzipiell – ebenso wie die EU-Kommission – die Trennung von Prüfung und sonstigen Leistungen, um zu verhindern, dass die Prüfer ihre eigenen Leistungen prüfen und damit die Unabhängigkeit zu gewährleisten.

Die SdK fordert daher, dass die sonstigen Leistungen außerhalb der Jahresabschlussprüfung 25% gemessen am Prüfungshonorar nicht übersteigen, was im vorliegenden Fall nicht gewährleistet ist und somit zur Gesamtablehnung führt.

TOP 6
Wahlen zum Aufsichtsrat

Zustimmung
Begründung: Gegen die vorgeschlagenen Kandidaten bestehen keinerlei Bedenken.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genannten Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.