Hauptversammlung der Jenoptik AG am 6.6.2012
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses, der Lageberichte für die JENOPTIK AG und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Absatz 4 und Absatz 5 Handelsgesetzbuch sowie § 315 Absatz 4 Handelsgesetzbuch für das Geschäftsjahr 2011
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2011
Zustimmung
Begründung: Erstmals seit Jahren erfolgt überhaupt eine Ausschüttung, die auch von der Höhe her vertretbar ist.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011
Zustimmung
Begründung:
Das abgelaufene Geschäftsjahr ist in jeder Hinsicht erfolgreich verlaufen - Umsatzerhöhung, Gewinnerhöhung, Schuldenabbau. Auch die Perspektive sieht erfreulich aus und lässt darauf hoffen, dass die Gesellschaft künftig rentabel und ausschüttungsfähig bleibt.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Zustimmung
Begründung: Soweit ersichtlich, ist der Aufsichtsrat seinen Aufgaben nachgekommen.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012
Zustimmung.
Begründung: Es spricht nichts gegen die KPMG. Zu gegebener Zeit wird auf einen Wechsel des Prüfers zu dringen sein.
TOP 6
Beschlussfassung über eine Änderung der Satzung zur Vergütung des Aufsichtsrats
Ablehnung
Begründung: Der Vorschlag der Verwaltung sieht eine erfolgsabhängige Vergütung für den Aufsichtsrat vor, die allein ans jeweilige Jahresergebnis geknüpft ist. Das passt nach Auffassung der SdK nicht zur Kontrollfunktion des Aufsichtsrats, bei der es nicht um kurzfristige Gewinnmaximierung gehen darf. Daher Zustimmung zum Gegenantrag des Aktionärs Franke, der allein eine fixe Vergütung des Aufsichtsrats vorsieht.
TOP 7
Neuwahlen zum Aufsichtsrat
Einzelwahl
Begründung:
Mit Ausnahme des Aufsichtsratskandidaten Christian Humer, der einer von drei Kandidaten aus dem Umfeld des mit etwa 14% größten Einzelaktionärs ECE ist, stimmt die SdK den Beschlussvorschlägen der Verwaltung zu. Die Ablehnung von Herrn Christian Humer erfolgt dabei nicht etwa aus fachlichen Gründen, sondern spiegelt die Auffassung der SdK wider, dass ein Großaktionär der 14% an einer Gesellschaft hält nicht 50% der AR-Mandate besetzen sollte. Selbst ein Drittel der Mandate erscheint vor diesem Hintergrund mehr als ausreichend.
Anstelle von Herrn Christian Humer schlägt die SdK per Gegenantrag auf der Hauptversammlung Herrn Rechtsanwalt Anton vor, der sich auf der Hauptversammlung vorstellen wird.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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