Hauptversammlung der KUKA Aktiengesellschaft am 6.6.2012
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts für die KUKA Aktiengesellschaft und den Konzern, einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5 HGB sowie § 315 Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 4 HGB, für das Geschäftsjahr 2011; Vorlage des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Zustimmung
Begründung: Der Vorstand scheint im abgelaufenen Geschäftsjahr das Unternehmen in einem anspruchsvollen gesamtwirtschaftlichen Umfeld stabilisiert zu haben. Allerdings scheint für eine nachhaltige Positionierung eine erfolgreiche Branchendiversifikation und damit eine Reduktion des Umsatzanteiles an der höchst preissensiblen Automobilindustrie dringend erforderlich. Davon kann bei einem noch bestehenden Anteil von 80% des Umsatzes nicht wirklich gesprochen werden.
Negativ muss auffallen, dass der Konzernjahresüberschuss mehr als doppelt so hoch ist wie der AG-Abschluss. Hier ist ein größerer Gleichlauf - soweit steuerlich sinnvoll durchführbar - wünschenswert.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Ablehnung
Begründung: Es ist zwar aller Ehre wert, wenn die AR-Mitglieder auf 10% ihrer AR-Vergütungen verzichten. Aber angesichts des Umstandes, dass dem Vorstand bei nach wie vor bestehender Dividendenunfähigkeit variable Bezüge gewährt werden, die 71% der Gesamtvergütung ausmachen, tritt an die Stelle der Begründungsfähigkeit fast Sprachlosigkeit. In Zeiten, in denen eine Gesellschaft nicht dividendenfähig ist, sind variable Vergütungen in aller Regel schlicht und ergreifen ein \"No Go\". Dies umso mehr, wenn man sich vergegenwärtigt, dass bei dem bestehenden AG-Bilanzverlust per 31.12.2011 ceteris paribus die Gesellschaft noch ca. 4 Jahre dividendenunfähig bleibt. Verstärkt wird das Unverständnis über eine derartige Vergütungssystematik noch durch den Umstand, dass die Gesellschaft überhaupt nur im Jahr 2007 eine Dividende bezahlt hat.
TO4
Beschlussfassungen über Satzungsänderungen
Zustimmung
Begründung: Die geplante Satzungsänderung dient nur der Anpassung an die tatsächlichen Kapitalverhältnisse der Gesellschaft und dient damit der Transparenz.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012 sowie, für den Fall einer prüferischen Durchsicht, des Prüfers für den verkürzten Abschluss und den Zwischenlagebericht für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2012
Ablehnung
Begründung:
Das Honorar für die von der Prüfungsgesellschaft erbrachten Steuerberatungsleistungen machen 40% des Prüfungshonorars aus, und dies schon unter Hinzurechnung des Honorars für \"sonstige Bestätigungsleistungen\" zur Bemessungsgrundlage. Die SdK fordert - wie die EU-Kommission - eine generelle Trennung von Prüfung und Beratung, wobei insbesondere Steuerberatungsleistungen sehr kritisch gesehen werden. Die SdK toleriert allerdings Honorare für andere als Prüfungsleistungen in Höhe von maximal 25% des Prüfungshonorars.
Die Trennung soll zum einen verhindern, dass der Prüfer seine eigenen Beratungsleistungen prüft zum anderen aber auch einer Erosion der Prüfungshonorare und damit auch der Qualität durch Mischkalkulationen verhindern.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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