Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 04.06.12



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Hauptversammlung der Verbio AG am 4.6.2012

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der VERBIO Vereinigte BioEnergie AG und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2011. Vorlage des Lageberichts für die VERBIO Vereinigte BioEnergie AG und den VERBIO Vereinigte BioEnergie Konzern mit dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2011.

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2011.

Ablehnung
Begründung: Neben einem positiven Periodenergebnis im Konzern weist auch der für die Gewinnausschüttung relevante AG-Abschluss einen Bilanzgewinn aus. Da keine Sonderfaktoren vorliegen, die eine vollständige Thesaurierung des Bilanzgewinns rechtfertigen, wäre die Ausschüttung einer Dividende angemessen.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011.

Zustimmung
Begründung: Vor dem Hintergrund regulatorischer Veränderungen, insbesondere der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung, scheint das Unternehmen in einem Wachstumsmarkt ordentlich positioniert zu sein.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011.

Zustimmung
Begründung: Der Bericht des AR ist aussagekräftig. Es kann davon ausgegangen werden, dass der AR seiner Beratungs- und Kontrollfunktion nachgekommen ist.

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar 2012 bis 30. Juni 2012.

Zustimmung
Begründung: Die fachliche Expertise von KPMG spricht für die Wahl zum Abschlussprüfer der Verbio AG.

TOP 6
Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2012 mit der Möglichkeit der Bar- und Sachkapitalerhöhung unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre, Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals sowie entsprechende Satzungsänderungen

Ablehnung
Begründung: Durch den Vorratsbeschluss soll der Vorstand ermächtigt werden, dass Kapital ohne Ausschluss des Bezugsrechts um 31.500.000 € zu erhöhen, was einer Quote von 50% des Grundkapitals entspricht. Auch wenn die Beschlussvorlage vorsieht, dass eine Barkapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts den Anteil von 10% des Grundkapitals nicht übersteigen darf, lehnt die SdK Ermächtigungen in dieser Größenordnung aus grundsätzlichen Erwägungen ab. Vorhaben dieser Größenordnung sollten der Hauptversammlung zum Beschluss vorgelegt werden.

TOP 7
Beschlussfassung über die Anpassung von § 2 Absatz 1 der Satzung (Gegenstand des Unternehmens)

Zustimmung
Begründung: Die Intensivierung der Handelsaktivitäten erscheint sinnvoll.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.