Hauptversammlung der Eckert & Ziegler Strahlen- und Medizintechnik AG am 24.5.2012
Endgültiges Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1 <
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der Eckert & Ziegler Strahlen- und Medizintechnik AG zum 31. Dezember 2011, des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts zum 31. Dezember 2011, des Berichts des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2011 sowie des erläuternden Berichts des Vorstandes zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2011
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Ablehnung
Begründung: Auf AG-Ebene wird der Bilanzgewinn fast vollständig ausgeschüttet. Dafür mussten Gewinnrücklagen aufgelöst werden, da ein Jahresfehlbetrag vorlag (-2,67 Mio. EUR). Allerdings entspricht dies weniger als einem Drittel des Konzernergebnisses (0,60 EUR/Aktie von 1,98 EUR/Aktie). Zwar ließe sich dies angesichts der ungewissen Entwicklung der Gesundheitspolitik in den wichtigsten Märkten rechtfertigen, doch rechnet der Vorstand auch in 2012 und 2013 mit steigenden Ergebnissen, so dass keine Gründe für eine Zurückhaltung ersichtlich sind. Letzteres spiegeln auch die - gemessen an der Unternehmensleistung - überproportional gestiegenen Vorstandsbezüge wieder (+26 %, ausgehend von angemessenem Niveau, Anstieg bei Fix und Variablem Gehalt)
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2011
Zustimmung
Begründung: Ein erfolgreiches Jahr liegt hinter der Gesellschaft. Wesentliche Kennzahlen konnten weiter verbessert werden. In einzelnen Bereichen besteht Marktführerschaft. Ausblick ist positiv.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011
Zustimmung
Begründung: Es liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass der AR seine Pflichten nicht erfüllt hat. Zudem begrüßt die SdK ausdrücklich die rein mehrjährige Vergütungsvariable des Vorstands einerseits und den Verzicht auf eine erfolgsabhängige Variable bei der AR-Vergütung andererseits. Die überproportionale Anhebung der Vorstandsvergütung rechtfertigt allein keine Verweigerung der Entlastung.
TOP 5
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012
Zustimmung
Begründung: Es bestehen keine Anhaltspunkte, die gegen die Wahl des Prüfers sprechen.
TOP 6
Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen nebst Ermächtigung zum Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts und Schaffung eines Bedingten Kapitals 2012/I sowie Aufhebung der bisherigen Ermächtigung und des Bedingten Kapitals 2009/I und entsprechende Satzungsänderung
Ablehnung
Begründung: Die o.g. Rechte können gegen Sacheinlagen gewährt werden, welche naturgemäß einen Bezugsrechtsausschluss erfordern. Bei derzeit ca. 5,3 Mio. Aktien könnten jedoch Wandlungsrechte auf bis zu 1,639 Mio. Aktien gewährt werden. Verwässerungen dieses Ausmaßes lehnt die SdK im Wege eines Ermächtigungsbeschlusses grundsätzlich ab.
TOP 7
Satzungsänderung
TOP 7 wurde von Ablehnung auf Zustimmung korrigiert, da Vergütung des AR angemessen.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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