Abstimmverhalten zur HV der Morphosys AG am 31.5.2012
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.12.2011 nebst Lageberichten sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der MorphoSys AG
Zustimmung.
Begründung:
Die Morphosys AG ist als Unternehmen der Biotechbranche zwar profitabel, eine Thesaurierung der Gewinne erscheint jedoch angebracht, so lange bis kein durchsackender Forschungserfolg gegeben ist, welcher konstante und planbare Umsätze gewährleistet.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Zustimmung.
Begründung:
Die Gesellschaft verfügt über eine Vielzahl an Medikamentenkandidaten. Auch im zurückliegenden Geschäftsjahr konnten Erfolge in der Forschung vermeldet werden. Ferner arbeitet die Gesellschaft aufgrund einer Vielzahl an Partnerschaften profitabel und ist bilanziell bestens aufgestellt.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Zustimmung.
Begründung:
Der Aufsichtsrat hat insgesamt sieben Mal getagt und die Arbeit des Vorstands überwacht und stand diesem beratend zur Seite. Es gibt keinen ersichtlichen Grund, die Entlastung zu verweigern.
TOP 5
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012
Zustimmung.
Begründung:
Die PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zählt zu den renommiertesten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften weltweit und erscheint geeignet, einer Gesellschaft wie der Morphosys AG als Abschlussprüfer zur Verfügung zu stehen.
TOP 6
Beschlussfassung über die Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern
Zustimmung.
Begründung:
Alle vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten erschienen qualifiziert, um als Aufsichtsrat der Morphosys AG den Vorstand zu überwachen und diesem beratend zur Seite zu stehen.
TOP 7
Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2008-I sowie die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2012-I mit der Möglichkeit zum Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts; Satzungsänderung
Ablehnung.
Begründung:
Die Gesellschaft verfügt über ein ausreichendes Kapitalpolster und ist bestens aufgestellt. Die Schaffung eines genehmigten Kapitals ist aus derzeitiger Sicht nicht erforderlich und würde einen bloßen Vorratsbeschluss darstellen, der aktuell nicht nötig ist. Zunächst sollten Forschungserfolge erzielt werden, bevor über ein weiteres genehmigtes Kapital entschieden werden kann.
TOP 8
Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2008-II sowie die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2012-II mit der Möglichkeit zum Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts; Satzungsänderung
Ablehnung.
Begründung:
Siehe Top 7.
TOP 9
Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats
Zustimmung.
Begründung:
Die vorgeschlagene Vergütung erscheint aufgrund des hohen Aufwandes, welcher für ein Aufsichtsratsmandat bei Morphosys getätigt werden muss, als angemessen. Auch die Struktur der Vergütung ohne eine variable Komponente entspricht den Forderungen der SdK.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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