Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 25.05.12



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Hauptversammlung der euromicron AG am 25.5.2012

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2011, des Lageberichts, des Berichts des Aufsichtsrats, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts, jeweils für das Geschäftsjahr 2011, sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5, § 315 Abs. 4 HGB

Der Geschäftsbericht informiert ausreichend über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2011

Zustimmung
Begründung: Die Dividendenerhöhung von 1,10 € (Vj) auf 1,15 € entspricht einer Ausschüttungsquote von ca. 60 % des Konzernjahresüberschusses (ca. 75 % des AG-Bilanzgewinns).

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011

Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat die gesteckten Umsatz- u. Ertragsziele übertroffen (Umsatz: + 50% auf 305 Mio., EBIT: + 20 % auf 24 Mio.).

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011

Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat hat in Sitzungen und Gesprächen mit dem Vorstand die auf profitables Wachstum ausgerichtete Geschäftspolitik unterstützt.

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012

Ablehnung
Begründung: Die Honorare des Abschlussprüfers PWC betragen 1,028 Mio. gegenüber 345.000,00 im Vorjahr. Selbst wenn man die Abschlussprüfungen für die Konzerntöchter mit einbezieht, bleiben sonstige Leistungen in Höhe von 260.000,00 für die keine Erläuterungen gegeben werden.

TOP 6
Änderung der Satzung in § 16 betreffend die Briefwahl

Zustimmung
Begründung: Die Satzungsänderung entspricht einer Aktionärsrichtlinie („ARUG“ und ermöglicht Aktionären ihre Stimme per Briefwahl abzugeben.

TOP 7
Zustimmung zum Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der euromicron international services GmbH

Zustimmung
Begründung: Da die Euromicron AG sämtliche Anteile der „euromicron international services GmbH“ hält, ist der Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages sinnvoll.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.