Hauptversammlung der Einhell Germany AG am 14.06.2012
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2011, Vorlage des Lageberichts für den Einhell-Konzern und die Einhell Germany AG, sowie Vorlage des Berichts des Aufsichtsrates.
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns.
Ablehnung
Begründung:
Mit einer Ausschüttung von EUR 0,74 je dividendenberechtigter Stammaktie und von EUR 0,80 je dividendenberechtigter Vorzugsaktie schüttet die Gesellschaft einen Gesamtbetrag von EUR 2,893 Mio. aus. Dieser Betrag entspricht rund 10 % des Bilanzgewinns (in Höhe von EUR 30,584 Mio.) und rund 1/5 des Konzernjahresüberschusses (in Höhe von EUR 14,5 Mio.).
Die SdK geht von einer grundsätzlich hälftigen Teilung des Konzernjahresüberschusses zwischen Aktionären und Gesellschaft aus. Es gibt auch keine spezifische Situation, die ein Abweichen von diesem Grundsatz erforderlich macht.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011.
Zustimmung
Begründung:
Im Berichtsjahr ist der Konzernumsatz mit EUR 365,3 Mio. und einem Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit von EUR 19,1 Mio. im Vergleich zum Vorjahr in etwa stabil geblieben. Die Eigenkapitalquote beträgt 66,6 %.
Es besteht auf dieser Grundlage kein Anlass daran zu zweifeln, dass der Vorstand seinen Pflichten im Berichtsjahr ordnungsgemäß nachgekommen ist. Aus Sicht der SdK e.V. ist ihm daher die Entlastung zu erteilen.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011.
Zustimmung
Begründung:
Die Gesellschaft hat sich im Berichtsjahr weiterhin stabil entwickelt. Es ist daher davon auszugehen, dass der Aufsichtsrat seine Überwachungs- und Beratungsfunktionen ordnungsgemäß wahrgenommen hat.
Der Aufsichtsrat tagte in insgesamt 4 Sitzungen. Dabei war er bei allen Sitzungen vollzählig vertreten.
Aus Sicht der SdK e.V. ist den Mitgliedern des Aufsichtsrats daher die Entlastung zu erteilen.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012.
Zustimmung
Begründung:
Aus Sicht der SdK e.V. ist der Wahl der KPMG AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, als Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012 zuzustimmen.
Es bestehen keine Zweifel an der dafür erforderlichen Unabhängigkeit der KPMG AG.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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