Hauptversammlung der Solarparc AG am 23.5.2012
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2011 nebst Lagebericht, des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31.12.2011 nebst Konzernlagebericht, des Abhängigkeitsberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2011 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 289a, § 315 Abs. 4 HGB
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2011
Zustimmung
Begründung: Unter der Annahme, dass der Squeeze-out, den wir nicht wollen, vermutlich doch zustande kommt, ist es für ältere Anleger günstiger, sie erhalten diesen Wertanteil via Abfindung als per frischer Dividende. Eine Dividende hätte vom Abfindungsbetrag wieder abgezogen werden müssen, so dass man auch nicht mehr bekommen hätte.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Zustimmung
Begründung: Im Rahmen des Firmenkonzeptes hat der Vorstand ordentlich gearbeitet
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats
Ablehnung
Begründung: Vorbereitung und heutige Durchführung des Squeeze-out liegen nicht im gemeinschaftlichen Interesse aller Aktionäre, insbesondere nicht derer, die dabei bleiben wollen. Dieser Vorgang aber ist elementar und stellt einen erheblichen Vertrauensbruch dar. In den Hauptversammlungen vergangener Jahre war wiederholt und in den Antworten stets verneint worden, dass es zu einem solchen Vorgang kommen würde. Auch daher ist die Enttäuschung gewaltig.
TOP 5
Neuwahl des Aufsichtsrats
Zustimmung
Begründung: Einzelwahl bei persönlicher Vorstellung aller KandidatIinnen; Diversifizierung kommt auch voran
TOP 6
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012
Zustimmung
Begründung: BDO war nie in Probleme verstrickt und hat bislang ordentlich gearbeitet.
TOP 7
Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der Solarparc AG auf die SolarWorld AG (Hauptaktionärin) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gem. §§ 327a ff. AktG
Ablehnung
Begründung: s.o.
Ferner ist es kaum erträglich, wenn genau dieselbe Stelle die Aktien für weniger Geld nun zurückhaben will, die sie vor ca. 10 Jahren selbst herausgebracht hat.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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